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Der  übliche  Zugang  zu  den  Hochschulen  führt  über  die  Reifeprüfung  (das  Abitur)  als
               Abschluß einer zwölf- oder dreizehnjährigen Schulausbildung. Für die Aufnahme des Studiums an
               einer Fachhochschule genügt im allgemeinen auch die Fachhochschulreife, die nur zum Studium in
               bestimmten Fächern berechtigt. Eine Besonderheit des deutschen Bildungssystems ist eine relativ
               große  Durchlässigkeit  zwischen  den  verschiedenen  Typen  von  Ausbildung.  So  ist  es  nicht
               ungewöhnlich, daß ein Schüler das Gymnasium oder eine andere Schule ohne Abitur abschließt, um
               eine handwerkliche oder kaufmännische Ausbildung zu absolvieren, und daß er später das Abitur
               nachholt,  um  sich  durch  ein  Studium  an  einer  Hochschule  weiter  zu  qualifizieren.  Auch  ein
               Wechsel von einer Fachhochschule zur Universität (oder umgekehrt) ist möglich.
                     Je  nach  Fach  und  Studiengang  können  an  den  Hochschulen  unterschiedliche  akademische
               Abschlüsse (Abschlußgrade, Hochschulgrade) erworben werden. Sie entsprechen dem englischen
               diploma bzw. dem französischen diplôme und sollten nicht mit den ECTS Graden (englisch grades,
               französich notes verwechselt werden, die eine Skala für die Qualität der vom Studenten individuell
               erreichten Studien- bzw. Prüfungsleistungen darstellen.
                     Vor dem Umsetzungsprozess der Bologna-Beschlüsse hieß der Abschlußgrad in den meisten
               geisteswissenschaftliche    Studiengängen      magister    artium,     in    den     technischen,
               naturwissenschaftlichen,  mathematischen  und  wirtschaftswissenschaftlichen  Studiengängen
               Diplom, wobei  immer der Name des Studiengangs  hinzugesetzt wurde. Der Abschlußgrad eines
               Physikers war also Diplom-Physiker. Die nach den Studienplänen vorgesehene Studiendauer, die
               sogenannte Regelstudienzeit, betrug an den Universitäten für Diplom-Studiengänge zwischen 8 und
               12 Semestern, entsprechend 240 bis 360 ECTS Leistungspunkten. An den Fachhochschulen betrug
               die  Regelstudienzeit  normalerweise  acht  Semester,  die  sich  aus  sechs  Semestern  theoretischer
               Ausbildung  (an  der  Hochschule)  und  zwei  Semstern  praktischer  Ausbildung  (in  Unternehmen)
               zusammensetzten.
                     Jetzt  allerdings  werden  an  allen  Universitäten  und  Fachhochschulen  die  Abschlüsse  auf
               Bachelor und Master umgestellt. An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften kann man sich nur
               noch  für  diese  Abschlüsse  einschreiben.  Den  Bachelor  of  Science  (B.Sc.)  für  technisch-
               naturwissenschatliche Studiengänge bzw. den Bachelor of Arts (B.A.) für geisteswissenschaftliche
               Studiengänge  erhält  man  in  der  Regel  nach  drei  Studienjahren  nach  Erwerb  von  180  ECTS
               Leistungspunkten. Er ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen Master-Studiengang. Dieser
               wird  nach  einem  ein-  bis  zweijährigen  Studium  mit  mindestens  60  bzw.  120  ECTS
               Leistungspunkten mit einem Master of Science (M.Sc.) bzw. Master of Arts (M.A.) abgeschlossen.
               Bachelor- und Mastergrade können sowohl an Fachhochschulen als auch an Universitäten erworben
               werden.
                     Einige Studiengänge, wie etwa Recht und die Studiengänge für die Ausbildung von Lehrern
               für den primären und sekundären Schuldienst, werden mit Staatsprüfungen abgeschlossen.
                     Die Universitäten haben das Promotionsrecht, d.h. sie können Doktorgrade der verschiedenen
               Fachrichtungen verleihen.
                     Für  die  qualitative  Bewertung  der  individuellen  Studien-  und  Prüfungsleistungen  wird  an
               deutschen  Hochschulen  eine  Notenskala  verwendet,  die  von  1  (beste  Note,  "sehr  gut")  bis  5
               (schlechteste Note "nicht ausreichend") reicht. Normalerweise können auch Zwischenwerte wie z.B.
               1.7 oder 2.3 gebildet werden.
                      Diese Noten sind nicht einfach linear auf die Skala der ECTS-Grade A bis F abbildbar, da
               den Benotungssystemen unterschiedliche Definitionen zu Grunde liegen.
                     3.Wissenschaft
                     Deutschland  ist ein  international  bedeutender Technologie- und  Wissenschaftsstandort. Seit
               der  industriellen  Revolution  waren  deutschsprachige  Forscher  bei  der  Gründung  empirischer
               Wissenschaften  maßgeblich  beteiligt.  Insbesondere  die  wirtschaftliche  Leistungsfähigkeit
               verschiedenster Industrien wurde durch die kreative Arbeit von Ingenieuren vorangetrieben. Rund
               10 Prozent aller weltweit angemeldeten Patente im Jahr 2011 kamen aus Deutschland. Damit steht
               das Land nach den USA und Japan auf Rang drei der Patententwickler.
                     In  Deutschland  sind  Universitäten,  Technische  Universitäten  und  Fachhochschulen
               Einrichtungen der Forschung und wissenschaftlichen Lehre. Die (Technischen) Universitäten sind
               zu Promotions- und Habilitationsverfahren berechtigt. Beide Verfahren sollen Bildung nachweisen
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