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Der übliche Zugang zu den Hochschulen führt über die Reifeprüfung (das Abitur) als
Abschluß einer zwölf- oder dreizehnjährigen Schulausbildung. Für die Aufnahme des Studiums an
einer Fachhochschule genügt im allgemeinen auch die Fachhochschulreife, die nur zum Studium in
bestimmten Fächern berechtigt. Eine Besonderheit des deutschen Bildungssystems ist eine relativ
große Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Typen von Ausbildung. So ist es nicht
ungewöhnlich, daß ein Schüler das Gymnasium oder eine andere Schule ohne Abitur abschließt, um
eine handwerkliche oder kaufmännische Ausbildung zu absolvieren, und daß er später das Abitur
nachholt, um sich durch ein Studium an einer Hochschule weiter zu qualifizieren. Auch ein
Wechsel von einer Fachhochschule zur Universität (oder umgekehrt) ist möglich.
Je nach Fach und Studiengang können an den Hochschulen unterschiedliche akademische
Abschlüsse (Abschlußgrade, Hochschulgrade) erworben werden. Sie entsprechen dem englischen
diploma bzw. dem französischen diplôme und sollten nicht mit den ECTS Graden (englisch grades,
französich notes verwechselt werden, die eine Skala für die Qualität der vom Studenten individuell
erreichten Studien- bzw. Prüfungsleistungen darstellen.
Vor dem Umsetzungsprozess der Bologna-Beschlüsse hieß der Abschlußgrad in den meisten
geisteswissenschaftliche Studiengängen magister artium, in den technischen,
naturwissenschaftlichen, mathematischen und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen
Diplom, wobei immer der Name des Studiengangs hinzugesetzt wurde. Der Abschlußgrad eines
Physikers war also Diplom-Physiker. Die nach den Studienplänen vorgesehene Studiendauer, die
sogenannte Regelstudienzeit, betrug an den Universitäten für Diplom-Studiengänge zwischen 8 und
12 Semestern, entsprechend 240 bis 360 ECTS Leistungspunkten. An den Fachhochschulen betrug
die Regelstudienzeit normalerweise acht Semester, die sich aus sechs Semestern theoretischer
Ausbildung (an der Hochschule) und zwei Semstern praktischer Ausbildung (in Unternehmen)
zusammensetzten.
Jetzt allerdings werden an allen Universitäten und Fachhochschulen die Abschlüsse auf
Bachelor und Master umgestellt. An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften kann man sich nur
noch für diese Abschlüsse einschreiben. Den Bachelor of Science (B.Sc.) für technisch-
naturwissenschatliche Studiengänge bzw. den Bachelor of Arts (B.A.) für geisteswissenschaftliche
Studiengänge erhält man in der Regel nach drei Studienjahren nach Erwerb von 180 ECTS
Leistungspunkten. Er ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen Master-Studiengang. Dieser
wird nach einem ein- bis zweijährigen Studium mit mindestens 60 bzw. 120 ECTS
Leistungspunkten mit einem Master of Science (M.Sc.) bzw. Master of Arts (M.A.) abgeschlossen.
Bachelor- und Mastergrade können sowohl an Fachhochschulen als auch an Universitäten erworben
werden.
Einige Studiengänge, wie etwa Recht und die Studiengänge für die Ausbildung von Lehrern
für den primären und sekundären Schuldienst, werden mit Staatsprüfungen abgeschlossen.
Die Universitäten haben das Promotionsrecht, d.h. sie können Doktorgrade der verschiedenen
Fachrichtungen verleihen.
Für die qualitative Bewertung der individuellen Studien- und Prüfungsleistungen wird an
deutschen Hochschulen eine Notenskala verwendet, die von 1 (beste Note, "sehr gut") bis 5
(schlechteste Note "nicht ausreichend") reicht. Normalerweise können auch Zwischenwerte wie z.B.
1.7 oder 2.3 gebildet werden.
Diese Noten sind nicht einfach linear auf die Skala der ECTS-Grade A bis F abbildbar, da
den Benotungssystemen unterschiedliche Definitionen zu Grunde liegen.
3.Wissenschaft
Deutschland ist ein international bedeutender Technologie- und Wissenschaftsstandort. Seit
der industriellen Revolution waren deutschsprachige Forscher bei der Gründung empirischer
Wissenschaften maßgeblich beteiligt. Insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
verschiedenster Industrien wurde durch die kreative Arbeit von Ingenieuren vorangetrieben. Rund
10 Prozent aller weltweit angemeldeten Patente im Jahr 2011 kamen aus Deutschland. Damit steht
das Land nach den USA und Japan auf Rang drei der Patententwickler.
In Deutschland sind Universitäten, Technische Universitäten und Fachhochschulen
Einrichtungen der Forschung und wissenschaftlichen Lehre. Die (Technischen) Universitäten sind
zu Promotions- und Habilitationsverfahren berechtigt. Beide Verfahren sollen Bildung nachweisen
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