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Anspruchsebenen, um den in der Abiturprüfung in den „Einheitlichen Prüfungsanforderungen für
die Abiturprüfung (EPA)“ beschriebenen Anspruchsniveaus zu entsprechen, sowie das
Creditsystem zur Ermittlung der Gesamtqualifikation. Die nähere Ausgestaltung obliegt dabei den
Ländern.
Die Dauer der Schulzeit bis zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife beträgt 12 oder 13
Schuljahre. Dabei ist ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Jahreswochenstunden ab der
Jahrgangsstufe 5 bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachzuweisen, auf das bis zu
fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden kann.
Die gymnasiale Oberstufe schließt ab mit der Abiturprüfung. Mit dem Abiturzeugnis erhält
die Schülerin/der Schüler die Bescheinigung der Allgemeinen Hochschulreife.
Mit dem Abitur wird die Allgemeine Hochschulreife erworben, die den Zugang zu jedem
Studium an einer Hochschule, aber auch den Weg in eine vergleichbare berufliche Ausbildung
ermöglicht.
Im allgemeinbildenden Bereich erfolgt die Abiturprüfung am Ende der gymnasialen Oberstufe
eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule. Eine allgemeine Hochschulreife kann aber auch an
Einrichtungen des beruflichen Schulwesens, insbesondere an beruflichen Gymnasien,
Fachoberschulen mit einer Jahrgangsstufe 13 und Berufsoberschulen erworben werden.
Über den sogenannten "Zweiten Bildungsweg" bieten Abendgymnasien und Kollegs
Erwachsenen die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife nachzuholen. Bei selbst organisierter
Vorbereitung kann das Abitur darüber hinaus auf dem Wege der Nichtschüler- oder
Externenprüfung erworben werden. Eine modifizierte Nichtschülerprüfung legen auch Schülerinnen
und Schüler an Waldorfschulen ab.
Unter bestimmten Bedingungen wird das an Internationalen Schulen erworbene International
Baccalaureate Diploma (IB) als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.
An dieser Stelle sei auch auf die Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich
qualifizierte Bewerber ohne formale Hochschulzugangsberechtigung hingewiesen.
2. Hochschulsystem
In der Struktur des deutschen Hochschulsystems sind heute noch die in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts geprägten Vorstellungen und Ideale Wilhelm v. Humboldts von der Verbindung
von Forschung und Lehre zu erkennen. Ein differenziertes System von Hochschulen
unterschiedlichen Typs erfüllt die Anforderungen von Gesellschaft und Wirtschaft nach gut
ausgebildeten, beruflich qualifizierten Absolventen. Die wichtigsten Typen staatlicher Hochschulen
sind:
die Universitäten
die Fachhochschulen
die Pädagogischen Hochschulen
die Kunst- und Musikhochschulen.
Hinzu kommen weitere tertiäre Bildungseinrichtungen mit zahlenmäßig geringerer Bedeutung
wie Berufsakademien, Dolmetscherschulen, Verwaltungshochschulen usw. In einigen
Bundesländern gibt es Gesamthochschulen, welche die Aufgaben von Universitäten und
Fachhochschulen zusammenfassen, d.h. Studienprogramme aus beiden Aufgabenbereichen
anbieten. Private Hochschulen spielen bisher im deutschen Hochschulsystem eine vergleichsweise
geringe Rolle.
Der Schwerpunkt der traditionellen Bildungsaufgabe der Universitäten liegt in der
Ausbildung von Forschern und Führungskräften für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung
sowie von Lehrern für den höheren Schuldienst. Auch die medizinische und juristische Ausbildung
findet vorwiegend an Universitäten statt. Eine Besonderheit sind Technische Hochschulen im Rang
von Universitäten (zu denen das KIT gehört), deren Schwerpunkt im Bereich von
Naturwissenschaft und Technik, und in jüngerer Zeit auch von Wirtschaftswissenschaft und
Informatik liegt.
Die Fachhochschulen haben sich als ein eigenständiger Hochschultyp aus Schulen für
verschiedene Spezialgebiete entwickelt: Ingenieurschulen, Landwirtschaftsschulen,
Handelshochschulen usw. Sie bieten eine praxisnahe, berufsorientierte Ausbildung auf
wissenschaftlicher Grundlage.
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