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BILDUNG UND WISSENSCHAFT
1. Schulsystem in Deutschland
2. Hochschulsystem
3. Wissenschaft
Literatur
Євгененко Д.А., Кучинський Б.В. та ін. Лінгвокраїнознавство німецькомовних країн:
Посібник для студентів вищих закладів освіти та середніх навчальних закладів з
поглибленим вивченням німецької мови. – Вінниця: Нова книга, 2008. – 416с.
Кудіна О.Ф. Країни, де говорять німецькою: навчальний посібник з
лінгвокраїнознавства. – Вінниця: Нова книга, 2002. – 344с.
Luscher Renate Von der Wende bis heute. Landeskunde Deutschland. Aktualisierte Fassung
2009 für Deutsch als Fremdsprache. – VERLAG für DEUTSCH. – 176S.
Deutschland [Електронний ресурс]. – Режим доступу до ресурсу :
http://de.wikipedia.org
Tatsachen über Deutschland [Електронний ресурс]. – Режим доступу до ресурсу :
http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de/de/geschichte.html
1. Schulsystem in Deutschland
Die Schulpflicht in Deutschland untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht (allgemeine
Schulpflicht) und eine Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht).
Die allgemeine Schulpflicht beginnt für alle Kinder in der Regel im Jahr der Vollendung des
sechsten Lebensjahres und beträgt zumeist neun Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg und
Bremen zehn Vollzeitschuljahre, in Nordrhein-Westfalen am Gymnasium neun und an anderen
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zehn Vollzeitschuljahre).
Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht unterliegen diejenigen Jugendlichen, die im
Sekundarbereich II keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeitform besuchen, der
Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht). Diese umfasst in der Regel drei Teilzeitschuljahre, wobei
sie sich nach der Dauer des Ausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf
richtet.
Generell beinhaltet die Schulpflicht die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an den
sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen. Verantwortlich für die Erfüllung sind sowohl der
Schüler und seine Eltern als auch im Rahmen der Berufsschulpflicht der Ausbildungsbetrieb.
Die Schulpflicht gilt ebenso für behinderte Kinder und Jugendliche.
Die Kinder sind in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres schulpflichtig
und treten in die für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Grundschule ein, die von
Jahrgangsstufe 1 bis 4 reicht. In Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschule sechs
Jahrgangsstufen. Für Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf, deren
Förderung in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gewährleistet werden kann, gibt es
entsprechend den Behinderungsarten unterschiedliche Typen von Sonderschulen, in einigen
Ländern auch Förderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt.
Aufbauend auf der gemeinsamen vierjährigen - in Berlin und Brandenburg sechsjährigen -
Grundschule sind die Bildungsgänge der Sekundarstufe I in den Ländern in unterschiedlichen
Schularten organisiert, und zwar in der Regel als:
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Die genannten Schularten sind nicht in allen Ländern nebeneinander zu finden. So fassen
mehrere Länder die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule pädagogisch und
organisatorisch zu einer Schulart zusammen.
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