Page 24 - 4211
P. 24
Zweidrittelmehrheit, im letztgenannten Fall mit mindestens der Mehrheit der Bundestagsmitglieder
(absolute Mehrheit), zurückweisen.
Seit September 2006 regelt eine Föderalismusreform die Zuständigkeiten von Bund und
Ländern neu. Ziel der Reform ist es, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und
Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen.
10. Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist eine charakteristische Institution der deutschen
Nachkriegsdemokratie. Es wurde vom Grundgesetz mit dem Recht ausgestattet, demokratisch
korrekt zustande gekommene Gesetzesbeschlüsse außer Kraft zu setzen, wenn es zu der
Feststellung gelangt, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Verfassungsgericht wird nur
auf Antrag tätig. Der Kreis der Klageberechtigten umfasst die Bundesorgane Bundespräsident,
Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder deren Teile – Abgeordnete oder Fraktionen – sowie
Landesregierungen. Das Verfassungsgericht wird im „Verfassungsstreit“ zum Schutz der im
Grundgesetz garantierten Gewaltenteilung und des Bundesstaates aktiv. Um auch einer
parlamentarischen Minderheit die Anrufung des Verfassungsgerichts zu ermöglichen, genügt ein
Drittel der Mitglieder des Bundestages, um Klage gegen eine Rechtsnorm zu erheben („abstrakte
Normenkontrollklage“).
Das Grundgesetz legitimiert auch den einzelnen Bürger zur „Verfassungsbeschwerde“, wenn
er sich durch das Handeln einer Behörde in seinen Grundrechten verletzt sieht. Schließlich ist jedes
deutsche Gericht verpflichtet, mit einer „konkreten Normenkontrollklage“ an das
Verfassungsgericht heranzutreten, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig hält. Das
Bundesverfassungsgericht hat das Monopol auf die Verfassungsauslegung für die gesamte
Gerichtsbarkeit.
11. Deutschland und Europa
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Entstehung eine treibende Kraft der europäischen
Einigung. Sie ist eine parlamentarische Demokratie. Die Regierungspolitik wird vom
Regierungschef und seinen Ministern bestimmt, aber nicht vom Staatsoberhaupt. Durch die hohen
Standards des Grundgesetzes für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wird bisweilen das
Bundesverfassungsgericht zu einem europapolitischen Akteur. Das Gericht hat mehrfach
verdeutlicht, dass die europäische Rechtsordnung den Kriterien des Grundgesetzes genügen muss,
bevor Deutschland politische Gestaltungsrechte an die Europäische Union abtritt. Die
„Ewigkeitsgarantie“ der tragenden Grundgesetzprinzipien gerät hier in ein Spannungsverhältnis
zum Bekenntnis des Grundgesetzes zur europäischen Integration. In einem Grundsatzurteil hat das
Verfassungsgericht im Juni 2009 angemahnt, dass der Bundestag auch dann substanziell an der
europäischen Beschlussfassung beteiligt werden muss, wenn er nicht als Ratifizierungsorgan für die
Europäischen Verträge gefordert ist.
Die Aufgaben zur Lektion
1. Ordnen Sie die Wörter den Definitionen zu!
die Abstimmung • das Gesetz • die Koalition • der Konsens • der Staatsbürger •
das Staatsoberhaupt • die Wahl • der Abgeordnete • wählen • föderal
1. der Abgeordnete : ein Mitglied des Parlaments
2. : eine Methode, Parteien für die Regierung auszusuchen
3. : ein Text mit den Regeln eines Staates, die alle Personen respektieren müssen
4. : eine Person, die die Nationalität eines Landes besitzt
5. : alle haben dieselbe Meinung
6. : Handlung, bei der sich Personen für oder gegen etwas/jemanden entscheiden
7. : so ist ein Staat, in dem einzelne Regionen sehr selbstständig sind
8. : eine Verbindung von mehreren Parteien, die zusammen eine Regierung bilden
9. : eine Person, die an erster Stelle des Staates steht und den Staat räpresentiert
10. : sich für eine von vielen Parteien entscheiden
28