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die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat.
Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der Sozialstaat verlangt,
dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung,
Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine
Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser tragenden
Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und
der Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett
neue Verfassung nicht angetastet werden.
Mit der Feststellung, dass das Volk die Herrschaft durch besondere Organe ausübt, schreibt
das Grundgesetz die Herrschaftsform der repräsentativen Demokratie fest. Die Verfassungen der
deutschen Länder sehen darüber hinaus Instrumente direkter Demokratie vor. Mit der
Volksinitiative fordert eine Mindestzahl von Bürgern ein Landesparlament auf, ein Gesetz zu
erarbeiten. Das Volksbegehren verlangt in gleicher Weise, dass das Parlament einen vorgelegten
Gesetzentwurf verabschiedet. Folgt das Parlament dem Begehren nicht, findet anschließend ein
Volksentscheid statt, in dem die Mehrheit das Gesetz beschließen kann.
3. Die politischen Parteien und das Wahlsystem
Deutschland ist eine Parteiendemokratie: Parteien sind das Bindeglied zwischen Staat und
Gesellschaft. Sie haben nach dem Grundgesetz die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des
Volkes mitzuwirken. Die Aufstellung von Kandidaten für politische Funktionen und die
Organisation von Wahlkämpfen gewinnen dadurch den Rang einer Verfassungsaufgabe. Aus
diesem Grund erhalten die Parteien vom Staat einen Ausgleich für die im Wahlkampf entstehenden
Kosten. Die in Deutschland erstmals praktizierte Wahlkampfkostenerstattung ist heute in den
meisten Demokratien gebräuchlich. Der Aufbau der politischen Parteien muss nach dem
Grundgesetz demokratischen Grundsätzen folgen (Mitgliederdemokratie). Es wird von ihnen
erwartet, dass sie sich zum demokratischen Staat bekennen.
Parteien, deren demokratische Gesinnung in Zweifel steht, können auf Antrag der
Bundesregierung verboten werden. Sie müssen aber nicht verboten werden. Hält die
Bundesregierung ein Verbot für angebracht, weil solche Parteien eine Gefahr für das demokratische
System darstellen, so kann sie lediglich einen Verbotsantrag stellen. Das Verbot selbst darf
ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. So wird verhindert, dass die
regierenden Parteien einer Partei verbieten, die ihnen im politischen Wettbewerb unbequem werden
könnte. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es wenige Verbotsverfahren und noch weniger
Parteienverbote gegeben. Das Grundgesetz privilegiert zwar die politischen Parteien. Die Parteien
bleiben aber im Kern Ausdrucksformen der Gesellschaft. Sie tragen alle Risiken des Scheiterns bei
Wahlen, bei der Abwanderung von Mitgliedern und bei der Zerstrittenheit in Personal- und
Sachfragen.
Das deutsche Parteiensystem ist überschaubar. Aus einem langjährigen Drei-Parteien-System
hat sich durch die Etablierung der Grünen in den 1980er-Jahren und der SED-Nachfolgepartei nach
der Wiedervereinigung 1990 ein mittlerweile stabiles Fünf-Parteien-System entwickelt. Neben den
Volksparteien CDU/CSU und SPD verzeichneten auch die „kleinen“ Parteien bei der
Bundestagswahl 2009 zweistellige Prozentwerte bei den Wählerstimmen. Die Unionsparteien, die
zur europäischen Parteienfamilie der christlichen Demokraten gehören, treten überall in
Deutschland – mit Ausnahme Bayerns – als Christlich Demokratische Union (CDU) auf. Im
Bundesland Bayern verzichtet die CDU auf ein eigenes Auftreten und überlässt das Feld der mit ihr
eng verbundenen Christlich-Sozialen Union (CSU). Im Bundestag haben sich die Abgeordneten
beider Parteien dauerhaft zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist die zweite große Kraft im deutschen
Parteiensystem. Sie gehört zur europäischen Parteienfamilie der Sozialdemokraten und
demokratischen Sozialisten. CDU/CSU und SPD stehen grundsätzlich positiv zum Sozialstaat.
CDU/CSU integrieren eher die Schichten der Selbstständigen, Gewerbetreibenden und
Unternehmer, die SPD steht den Gewerkschaften nahe.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) gehört zur Familie der liberalen europäischen Parteien.
Ihr politisches Credo ist das geringstmögliche Eingreifen des Staates in den Markt. Die FDP genießt
Rückhalt vor allem in den höheren Einkommens- und Bildungsschichten. Die Grünen gehören zur
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