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europäischen  Parteienfamilie  der  grünen  und  ökologischen  Parteien.  Ihr  programmatisches
               Merkmal ist die Kombination der Marktwirtschaft mit den vom Staat zu überwachenden Geboten
               des  Natur-  und  Umweltschutzes.  Auch  sie  vertreten  eine  eher  gut  verdienende  und
               überdurchschnittlich  gebildete  Wählerschaft.  Die  Partei  Die  Linke  ist  die  jüngste  bedeutendere
               politische  Kraft Deutschlands. Besonders stark ist sie  in den  fünf  Ländern vertreten, die  mit der
               Wiedervereinigung der Bundesrepublik beigetreten sind. Aber auch in den übrigen Ländern ist sie
               inzwischen in den Landtagen vertreten. Als Partei, die mit dem Thema der sozialen Gerechtigkeit
               wirbt, steht sie vor allem in einer Konkurrenz mit der SPD.
                     Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
               Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wählbahr ist grundsätzlich
               jeder,  der  seit  mindestens  einem  Jahr  die  deutsche  Staatsbürgerschaft  besitz.  Vorwahlen  gibt  es
               nicht.  Die  Kandidaten  für  die  Wahlen  werden  in  der  Regel  von  den  Parteien  aufgestellt.  Das
               Wahlsystem  zum Deutschen  Bundestag  ist ein personalisiertesVerhältniswahlrecht. Jeder  Wähler
               hat  zwei  Stimmen:  mit  der  ersten  Stimme  wählt  er  den  Kandidaten  seines  Wahlkreises,  mit  der
               zweiten  Stimme entscheidet er über den Abgeordneten, die über die sogenannten Landeslisten der
               Parteien in den Bundestag gelangen.
                     Das  deutsche  Wahlsystem  macht  es  für  eine  einzelne  Partei  sehr  schwierig,  allein  die
               Regierung zu bilden. Diese Möglichkeit ergab sich in 56 Jahren erst einmal. Das Parteienbündnis ist
               der Regelfall. Damit die  Wähler wissen,  mit welchem Partner die  von  ihnen gewählte Partei zu
               regieren gedenkt, beschließen die Parteien meist Koalitionsaussagen, bevor sie in den Wahlkampf
               ziehen.  Mit  der  Wahl  einer  Partei  drückt  der  Bürger  also  zum  einen  die  Präferenz  für  ein
               Parteienbündnis  aus,  zum  anderen  bestimmt  er  damit  das  Kräfteverhältnis  der  erwünschten
               künftigen Regierungspartner.
                     5. Der Bundesstaat
                     Der  deutsche  Bundesstaat  ist  ein  komplexes  Gebilde.  Er  besteht  aus  der  zentralstaatlichen
               Ebene des Bundes und 16 Ländern. Das Grundgesetz legt fest, welche Angelegenheiten vom Bund
               und welche von den Ländern wahrgenommen werden. Insofern ähnelt das bundesstaatliche System
               Deutschlands dem anderer Bundesstaaten. Das öffentliche Leben Deutschlands fußt maßgeblich auf
               den  Bundesgesetzen.  Die  Bürgerinnen  und  Bürger  hingegen  haben  es  –  nach  dem
               Subsidiaritätsprinzip – fast ausschließlich mit Landesbehörden oder mit kommunalen Verwaltungen
               zu tun, die im Auftrag der Länder handeln. Der Grund dafür liegt im Bemühen des Grundgesetzes,
               die Vorteile des Einheitsstaates mit denen des Bundesstaates zu kombinieren. Die Bürger anderer
               Bundesstaaten begegnen in ihrem Alltag weit häufiger Vertretern der Bundesbehörden.
                     Das Grundgesetz verlangt die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.
               Diese Lebensverhältnisse werden wesentlich von der Wirtschafts- und Sozialpolitik bestimmt. Die
               Finanzverfassung Deutschlands enthält den Ländern nennenswerten Spielraum zur Finanzierung
               ihrer Aufgaben vor. Alle ertragreicheren Steuern werden als Bundesgesetze beschlossen, die jedoch
               der Zustimmung der Ländervertretung – des Bundesrates – bedürfen. Ein Teil dieser Steuern fließt
               allein an den Bund oder an die Länder, ein anderer Teil, darunter die besonders ergiebigen Steuern,
               werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Insoweit ähnelt der deutsche Bundesstaat einem
               Einheitsstaat. Dennoch kontrollieren die Länder den Großteil der gesamtstaatlichen
               Verwaltungskapazität. In der deutschen Verwaltung herrschen also föderalistische Elemente vor.
               Die Länderverwaltungen führen zum einen die jeweiligen Landesgesetze aus. Sie exekutieren
               darüber hinaus die meisten Bundesgesetze. Durch die Fülle der den Ländern vom Bund
               übertragenen Aufgaben mussten sich in der Vergangenheit viele Länder in hohem Maße
               verschulden. 2009 wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, die ihnen ab 2020 weitere
               Kreditaufnahmen verbietet und die erlaubte Neuverschuldung des Bundes ab 2016 – mit einem
               Vorbehalt für wirtschaftliche Krisensituationen – auf maximal 0,35 Prozent des
               Bruttoinlandsprodukts be-grenzt (Schuldenbremse). Drei gesamtstaatliche Aufgaben erfüllen die
               Länder ganz in eigener Regie: die Angelegenheiten der Schulen und Hochschulen, die innere
               Sicherheit, darunter die Polizei, sowie die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung. Die
               Länder finden in den weit gefassten Mitwirkungsrechten des Bundesrates einen Ausgleich für den
               Vorrang des Bundes in der Gesetzgebung.
                     6. Der Bundestag
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