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europäischen Parteienfamilie der grünen und ökologischen Parteien. Ihr programmatisches
Merkmal ist die Kombination der Marktwirtschaft mit den vom Staat zu überwachenden Geboten
des Natur- und Umweltschutzes. Auch sie vertreten eine eher gut verdienende und
überdurchschnittlich gebildete Wählerschaft. Die Partei Die Linke ist die jüngste bedeutendere
politische Kraft Deutschlands. Besonders stark ist sie in den fünf Ländern vertreten, die mit der
Wiedervereinigung der Bundesrepublik beigetreten sind. Aber auch in den übrigen Ländern ist sie
inzwischen in den Landtagen vertreten. Als Partei, die mit dem Thema der sozialen Gerechtigkeit
wirbt, steht sie vor allem in einer Konkurrenz mit der SPD.
Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wählbahr ist grundsätzlich
jeder, der seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft besitz. Vorwahlen gibt es
nicht. Die Kandidaten für die Wahlen werden in der Regel von den Parteien aufgestellt. Das
Wahlsystem zum Deutschen Bundestag ist ein personalisiertesVerhältniswahlrecht. Jeder Wähler
hat zwei Stimmen: mit der ersten Stimme wählt er den Kandidaten seines Wahlkreises, mit der
zweiten Stimme entscheidet er über den Abgeordneten, die über die sogenannten Landeslisten der
Parteien in den Bundestag gelangen.
Das deutsche Wahlsystem macht es für eine einzelne Partei sehr schwierig, allein die
Regierung zu bilden. Diese Möglichkeit ergab sich in 56 Jahren erst einmal. Das Parteienbündnis ist
der Regelfall. Damit die Wähler wissen, mit welchem Partner die von ihnen gewählte Partei zu
regieren gedenkt, beschließen die Parteien meist Koalitionsaussagen, bevor sie in den Wahlkampf
ziehen. Mit der Wahl einer Partei drückt der Bürger also zum einen die Präferenz für ein
Parteienbündnis aus, zum anderen bestimmt er damit das Kräfteverhältnis der erwünschten
künftigen Regierungspartner.
5. Der Bundesstaat
Der deutsche Bundesstaat ist ein komplexes Gebilde. Er besteht aus der zentralstaatlichen
Ebene des Bundes und 16 Ländern. Das Grundgesetz legt fest, welche Angelegenheiten vom Bund
und welche von den Ländern wahrgenommen werden. Insofern ähnelt das bundesstaatliche System
Deutschlands dem anderer Bundesstaaten. Das öffentliche Leben Deutschlands fußt maßgeblich auf
den Bundesgesetzen. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen haben es – nach dem
Subsidiaritätsprinzip – fast ausschließlich mit Landesbehörden oder mit kommunalen Verwaltungen
zu tun, die im Auftrag der Länder handeln. Der Grund dafür liegt im Bemühen des Grundgesetzes,
die Vorteile des Einheitsstaates mit denen des Bundesstaates zu kombinieren. Die Bürger anderer
Bundesstaaten begegnen in ihrem Alltag weit häufiger Vertretern der Bundesbehörden.
Das Grundgesetz verlangt die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.
Diese Lebensverhältnisse werden wesentlich von der Wirtschafts- und Sozialpolitik bestimmt. Die
Finanzverfassung Deutschlands enthält den Ländern nennenswerten Spielraum zur Finanzierung
ihrer Aufgaben vor. Alle ertragreicheren Steuern werden als Bundesgesetze beschlossen, die jedoch
der Zustimmung der Ländervertretung – des Bundesrates – bedürfen. Ein Teil dieser Steuern fließt
allein an den Bund oder an die Länder, ein anderer Teil, darunter die besonders ergiebigen Steuern,
werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Insoweit ähnelt der deutsche Bundesstaat einem
Einheitsstaat. Dennoch kontrollieren die Länder den Großteil der gesamtstaatlichen
Verwaltungskapazität. In der deutschen Verwaltung herrschen also föderalistische Elemente vor.
Die Länderverwaltungen führen zum einen die jeweiligen Landesgesetze aus. Sie exekutieren
darüber hinaus die meisten Bundesgesetze. Durch die Fülle der den Ländern vom Bund
übertragenen Aufgaben mussten sich in der Vergangenheit viele Länder in hohem Maße
verschulden. 2009 wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, die ihnen ab 2020 weitere
Kreditaufnahmen verbietet und die erlaubte Neuverschuldung des Bundes ab 2016 – mit einem
Vorbehalt für wirtschaftliche Krisensituationen – auf maximal 0,35 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts be-grenzt (Schuldenbremse). Drei gesamtstaatliche Aufgaben erfüllen die
Länder ganz in eigener Regie: die Angelegenheiten der Schulen und Hochschulen, die innere
Sicherheit, darunter die Polizei, sowie die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung. Die
Länder finden in den weit gefassten Mitwirkungsrechten des Bundesrates einen Ausgleich für den
Vorrang des Bundes in der Gesetzgebung.
6. Der Bundestag
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