Page 19 - 4211
P. 19

LEKTION 4

                                                  POLITISCHES SYSTEM

                     1.  Staat, Recht, Bürger
                     2.  Das Grundgesetz
                     3.  Die politischen Parteien und das Wahlsystem
                     4.  Der Bundesstaat
                     5.  Der Bundestag
                     6.  Der Bundespräsident
                     7.  Der Bundeskanzler und die Regierung
                     8.  Der Bundesrat
                     9.  Das Bundesverfassungsgericht
                     10. Deutschland und Europa
                                                             Literatur

                      Кудіна   О.Ф.    Країни,    де   говорять     німецькою:    навчальний     посібник     з
               лінгвокраїнознавства. – Вінниця: Нова книга, 2002. – 344с.
                      Luscher Renate Von der Wende bis heute. Landeskunde Deutschland. Aktualisierte Fassung
               2009 für Deutsch als Fremdsprache. – VERLAG für DEUTSCH. – 176S.
                       Deutschland   [Електронний      ресурс].   –    Режим     доступу     до   ресурсу     :
               http://de.wikipedia.org
                      Politisches  System  [Електронний  ресурс].  –  Режим  доступу  до  ресурсу  :
               http://www.bpb.de
                      Tatsachen  über  Deutschland  [Електронний  ресурс].  –  Режим  доступу  до  ресурсу  :
               http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de/de/geschichte.html

                     1. Staat, Recht, Bürger
                     Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer
               und sozialer Bundesstaat. Vier Prinzipien bestimmen die Staatsodnung der Republik: sie ist eine
               Demokratie,  ein  Rechtstaat,  ein  Sozialstaat  und  ein  Bundesstaat.  Jetzt  verkörpert  das  politische
               System  der  Bundesrepublik  Deutschland  das  zweite  demokratische  System  in  der  deutschen
               Geschichte. Im Parlamentarischen Rat zogen die Gründungsmütter und –väter der Bundesrepublik
               in ihrer neuen Verfassung, dem Grundgesetz, die Lehren aus dem Scheitern der ersten Demokratie,
               der Weimarer Republik, und der nationalsozialistischen Diktatur. Die Bundesrepublik Deutschland
               war  ein  Kind  des  Krieges.  Und  die  Demokratie  sollte  1949  nur  im  westlichen  Teil  des  in  zwei
               Staaten  gespaltenen  Deutschlands  Fuß  fassen.  Doch  das  zunächst  als  Provisorium  konzipierte
               Grundgesetz hielt am Ziel der Wiedervereinigung „in freier Selbstbestimmung“ fest.
                     Die zweite deutsche Demokratie erwies sich als Erfolg. Für diesen Erfolg gab es viele Gründe:
               Die  Wertschätzung  der  freiheitlichen  Lebensweise  nach  der  Diktatur  und  das  Streben  nach
               Akzeptanz  durch  die  demokratischen  Nachbarn  gehörten  dazu.  Aber  auch  das  Grundgesetz  hat
               seinen Anteil an diesem Erfolg. Als die Teilung Deutschlands nach über 40 Jahren zu Ende ging,
               wurde das Grundgesetz 1990 zur Verfassung des vereinigten Deutschlands.
                      2.  Das Grundgesetz
                      Das Grundgesetz für die BRD wurde als Provisirium geschaffen, doch erwies es sich bald als
               echte Verfassung und als Grundelement politischer Stabilität. Es bindet die Gesetzgebung an die
               verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung
               besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung die
               Respektierung der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
               zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter
               anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem
               Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie.
                     Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden
               unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt
                                                                                                             23
   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23   24