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LEKTION 4
POLITISCHES SYSTEM
1. Staat, Recht, Bürger
2. Das Grundgesetz
3. Die politischen Parteien und das Wahlsystem
4. Der Bundesstaat
5. Der Bundestag
6. Der Bundespräsident
7. Der Bundeskanzler und die Regierung
8. Der Bundesrat
9. Das Bundesverfassungsgericht
10. Deutschland und Europa
Literatur
Кудіна О.Ф. Країни, де говорять німецькою: навчальний посібник з
лінгвокраїнознавства. – Вінниця: Нова книга, 2002. – 344с.
Luscher Renate Von der Wende bis heute. Landeskunde Deutschland. Aktualisierte Fassung
2009 für Deutsch als Fremdsprache. – VERLAG für DEUTSCH. – 176S.
Deutschland [Електронний ресурс]. – Режим доступу до ресурсу :
http://de.wikipedia.org
Politisches System [Електронний ресурс]. – Режим доступу до ресурсу :
http://www.bpb.de
Tatsachen über Deutschland [Електронний ресурс]. – Режим доступу до ресурсу :
http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de/de/geschichte.html
1. Staat, Recht, Bürger
Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer
und sozialer Bundesstaat. Vier Prinzipien bestimmen die Staatsodnung der Republik: sie ist eine
Demokratie, ein Rechtstaat, ein Sozialstaat und ein Bundesstaat. Jetzt verkörpert das politische
System der Bundesrepublik Deutschland das zweite demokratische System in der deutschen
Geschichte. Im Parlamentarischen Rat zogen die Gründungsmütter und –väter der Bundesrepublik
in ihrer neuen Verfassung, dem Grundgesetz, die Lehren aus dem Scheitern der ersten Demokratie,
der Weimarer Republik, und der nationalsozialistischen Diktatur. Die Bundesrepublik Deutschland
war ein Kind des Krieges. Und die Demokratie sollte 1949 nur im westlichen Teil des in zwei
Staaten gespaltenen Deutschlands Fuß fassen. Doch das zunächst als Provisorium konzipierte
Grundgesetz hielt am Ziel der Wiedervereinigung „in freier Selbstbestimmung“ fest.
Die zweite deutsche Demokratie erwies sich als Erfolg. Für diesen Erfolg gab es viele Gründe:
Die Wertschätzung der freiheitlichen Lebensweise nach der Diktatur und das Streben nach
Akzeptanz durch die demokratischen Nachbarn gehörten dazu. Aber auch das Grundgesetz hat
seinen Anteil an diesem Erfolg. Als die Teilung Deutschlands nach über 40 Jahren zu Ende ging,
wurde das Grundgesetz 1990 zur Verfassung des vereinigten Deutschlands.
2. Das Grundgesetz
Das Grundgesetz für die BRD wurde als Provisirium geschaffen, doch erwies es sich bald als
echte Verfassung und als Grundelement politischer Stabilität. Es bindet die Gesetzgebung an die
verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung
besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung die
Respektierung der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter
anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem
Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie.
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden
unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt
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