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Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. In technischer Hinsicht wird
               die  Hälfte  der  598  Bundestagsmandate  durch  die  Wahl  von  Landeslisten  der  Parteien
               (Zweitstimmen) zugeteilt und die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen
               (Erststimmen).  Diese  Aufteilung  ändert  nichts  an  der  Schlüsselstellung  der  Parteien  im
               Wahlsystem. Nur jene Wahlkreiskandidaten haben Aussicht auf Erfolg, die einer Partei angehört.
               Die  Parteizugehörigkeit  der  Bundestagsabgeordneten  soll  die  Verteilung  der  Wählerstimmen
               widerspiegeln. Um die Mehrheitsbilder aber nicht durch die Präsenz kleiner und kleinster Parteien
               zu  komplizieren,  schließt  sie  eine  Sperrklausel,  die  so  genannte  Fünf-Prozent-Hürde,  von  der
               Vertretung im Bundestag aus.
                     Der  Bundestag  ist  das  deutsche  Parlament.  Seine  Abgeordneten  organisieren  sich  in
               Fraktionen  und  wählen  aus  ihrer  Mitte  einen  Präsidenten.  Der  Bundestag  hat  die  Aufgabe,  den
               Bundeskanzler zu wählen und ihn dann durch Zustimmung zu seiner Politik im Amt zu halten. Der
               Bundestag  kann  den  Kanzler  ablösen,  indem  er  ihm  das  Vertrauen  verweigert.  Darin  gleicht  er
               anderen Parlamenten. Es macht auch keinen großen Unterschied, dass in Deutschland der Kanzler
               gewählt, in Großbritannien oder anderen parlamentarischen Demokratien aber vom Staatsoberhaupt
               ernannt  wird.  In  anderen  parlamentarischen  Demokratien  wird  stets  ein  Parteiführer  zum
               Regierungschef ernannt, der sich auf eine Parlamentsmehrheit stützen kann.
                     Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Seit 1949
               sind  im  Parlament  über  10000  Gesetzesvorlagen  eingebracht  und  mehr  als  6600  Gesetze
               verabschiedet  worden.  Überwiegend  handelt  es  sich  dabei  um  Gesetzesänderungen.  Auch  hier
               gleicht  der  Bundestag  den  Parlamenten  anderer  parlamentarischer  Demokratien  darin,  dass  er
               hauptsächlich  Gesetze  verabschiedet,  die  von  der  Bundesregierung  vorgeschlagen  werden.  Der
               Bundestag,  der  im  Berliner  Reichstag  residiert,  verkörpert  allerdings  weniger  den  Typ  des
               Debattierparlaments,  wie  es  die  britische  Parlamentskultur  kennzeichnet.  Er  entspricht  vielmehr
               dem  us-amerikanischen  Typ  des  so  genannten  Arbeitsparlaments.  Die  Fachausschüsse  des
               Bundestages beraten intensiv und sachkundig über die dem Parlament vorgelegten Gesetzentwürfe.
                     Die dritte große Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die in der
               Öffentlichkeit sichtbare parlamentarische Kontrolle übt die parlamentarische Opposition aus. Der
               weniger  sichtbare,  dafür  aber  nicht  weniger  wirksame  Teil  der  Kontrollfunktion  wird  von  den
               Abgeordneten  der  Regierungsparteien  übernommen,  die  hinter  den  verschlossenen  Türen  der
               Sitzungsräume kritische Fragen an ihre Regierungsvertreter richten.
                     7. Der Bundespräsident
                     Als Staatsoberhaupt  repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland der Bundespräsident. Er
               vertritt  das  Land  nach  außen  und  ernennt  die  Regierungsmitglieder,  die  Richter  und  die  hohen
               Beamten. Mit seiner Unterschrift setzt er die Gesetze in Kraft. Er entlässt die Regierung und darf,
               wie  im  Sommer  2005  geschehen,  das  Parlament  in  Ausnahmefällen  vorzeitig  auflösen.  Ein
               Vetorecht,  wie  es  der  US-amerikanische  Präsident  oder  andere  Staatspräsidenten  gegen
               Gesetzesbeschlüsse der parlamentarischen Körperschaften besitzen, gesteht das Grundgesetz dem
               Bundespräsidenten nicht zu. Der Bundespräsident bestätigt zwar die parlamentarischen Beschlüsse
               und die Personalvorschläge der Regierung. Aber er prüft nur ihr korrektes Zustandekommen nach
               den Vorschriften des Grundgesetzes.
                     Der Bundespräsident übt sein Amt über eine Periode von fünf Jahren aus; er kann für eine
               weitere  Periode  wiedergewählt  werden.  Er  wird  von  der  Bundesversammlung  gewählt.  Diese
               besteht zum einen aus den Mitgliedern des Bundestages und zum anderen aus einer gleichen Anzahl
               von Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Länder gewählt werden.
                     8. Der Bundeskanzler und die Regierung
                     Der Bundeskanzler ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Die Verfassung
               räumt ihm das Recht ein, selbst die Minister als die Leiter der wichtigsten politischen Behörden
               auszuwählen.  Der  Kanzler  bestimmt  ferner  die  Anzahl  der  Ministerien,  und  er  legt  deren
               Zuständigkeiten fest. Er besitzt die Richtlinienkompetenz. Sie umschreibt das Recht des Kanzlers,
               verbindlich  die  Schwerpunkte  der  Regierungstätigkeit  vorzuschreiben.  Mit  diesen  Befugnissen
               besitzt  der  Bundeskanzler  ein  Arsenal  von  Führungsin-strumenten,  das  dem  Vergleich  mit  der
               Regierungsmacht der Präsidenten in präsidialen Demokratien standhält.


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