Page 75 - INHALTSVERZEICHNIS
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6.Bei der Lohn- und Gehaltszahlung werden diejenigen Betrдge abgezogen,
zu deren Einbehaltung die Gesellschaft verpflichtet ist oder die das
Belegschaftsmitglied der Gesellschaft schulden.
Pfennigspitzen sowie verjдhrte Lohn- und Gehaltsansprьche kцnnen einer
betrieblichen Wohlfahrtseinrichtung zugefьhrt werden.
7.Fьr die Verwaltungsmehrarbeit, die durch eine Lohn- oder Gehaltspfдndung
erforderlich wird, hat das betroffene Belegschaftsmitglied 1% des gepfдndeten
Betrages, mindestens jedoch DM 1,- zu zahlen. Der vereinnahmte Betrag kann einer
Wohlfahrtseinrichtung zugefьhrt werden.
V. Urlaub
1.Fьr den Jahresurlaub und fьr Urlaub aus besonderen Anlдssen gelten die
gesetzlichen tarifvertraglichen Vorschriften oder die betrieblichen Richtlinien.
2.Im Einvernehmen mit dem Betriebsrat kцnnen Betriebsferien eingelegt
werden. Die Belegschaftsmitglieder haben dann ihren Urlaub in der Zeit der
Betriebsferien zu nehmen.
FRAGEN UND AUFGABEN:
1. Wie wird in der Regel das Arbeitsentgelt gezahlt?
2. Was wird bei der Lohn- und Gehaltszahlung abgezogen?
3. Nennen Sie die Arbeitsentgeltregel, die Sie als wesentliche schatzen.
4. Sie mochten einen Urlaub aus besonderem Anlass bekommen. Welche
Chancen haben Sie?
VI. Verbesserungsvorschlдge und
Erfindungen
Fьr die Anmeldung und die Behandlung von Verbesserungsvorschlдgen und
Diensterfindungen sind die gesetzlichen Vorschriften und die jeweils geltenden
Richtlinien der Gesellschaft fьr das „Betriebliche Vorschlagwesen“
massgebend.
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