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6.Bei der Lohn- und Gehaltszahlung werden diejenigen Betrдge abgezogen,
               zu  deren  Einbehaltung  die  Gesellschaft  verpflichtet  ist  oder  die  das
               Belegschaftsmitglied der Gesellschaft schulden.

                        Pfennigspitzen  sowie  verjдhrte  Lohn-  und  Gehaltsansprьche  kцnnen  einer
               betrieblichen Wohlfahrtseinrichtung zugefьhrt werden.

                        7.Fьr die Verwaltungsmehrarbeit, die durch eine Lohn- oder Gehaltspfдndung
               erforderlich  wird,  hat  das  betroffene  Belegschaftsmitglied  1%  des  gepfдndeten
               Betrages, mindestens jedoch DM 1,- zu zahlen. Der vereinnahmte Betrag kann einer
               Wohlfahrtseinrichtung zugefьhrt werden.

                                                         V. Urlaub


                        1.Fьr  den  Jahresurlaub  und  fьr  Urlaub  aus  besonderen  Anlдssen  gelten  die
               gesetzlichen   tarifvertraglichen Vorschriften oder die betrieblichen Richtlinien.

                        2.Im  Einvernehmen  mit  dem  Betriebsrat  kцnnen  Betriebsferien  eingelegt
               werden.  Die  Belegschaftsmitglieder  haben  dann  ihren  Urlaub  in  der  Zeit  der
               Betriebsferien zu nehmen.



                                                  FRAGEN  UND  AUFGABEN:


                        1. Wie wird in der Regel das Arbeitsentgelt gezahlt?
                        2. Was wird bei der Lohn- und Gehaltszahlung abgezogen?
                        3. Nennen Sie die Arbeitsentgeltregel, die Sie als wesentliche schatzen.
                        4.  Sie  mochten  einen  Urlaub  aus  besonderem  Anlass  bekommen.  Welche
               Chancen haben Sie?



                              VI. Verbesserungsvorschlдge und

                                                  Erfindungen



                        Fьr die Anmeldung und die Behandlung von Verbesserungsvorschlдgen und
               Diensterfindungen sind die gesetzlichen Vorschriften und die jeweils geltenden
                        Richtlinien  der  Gesellschaft  fьr  das  „Betriebliche  Vorschlagwesen“
               massgebend.


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