Page 78 - INHALTSVERZEICHNIS
P. 78

spдtestens  mit  Ablauf  des  dritten  Monats,  der  auf  die  Vollendung  des  65..
               Lebensjahres folgt.
                        2.Das  Arbeitsverhдltnis  kann  schriftlich  oder  mьndlich  gekundigt  werden.
               Eine  durch  die  Gesellschaft  ausgesprochene  Kьndigung  soll  schriftlich  bestдtigt
               werden.
                        3.Eine fristlose Kьndigung ist nur zulдssig, wenn die gesetzlich bestimmten
               Voraussetzungen oder ein sonstiger wichtiger Grund vorligen.Wichtige Grьnde sind
               insbesondere.
                        Wichtige Grьnde sind insbesondere:
                              a)   grobe oder wiederholte Verstцsse gegen die Arbeitsordnunung,
                              b)  Diebstahl oder Veruntreuung im Betrieb,
                              c)   Beleidigungen und Tдtlichkeiten gegenьber Betriebsangehцrigen,
                              d)  Trunkenheit wдhrend der Arbeitszeit,
                              e)   Grobfahrlдssige  Nichtbeachtung  der  Unfallverhьtungs-  und
                     Sicherheitsvorschriftlen erfolgt ist,
                              f)   Ungerechtfertigtes Fernbleiben von der Arbeit,
                              g)  Wiederholte  Unpьnktlichkeit  trotz  einer  letzten  Ermahnung,  die
                     schriftlich erfolgt ist,
                              h)  Verstцsse  gegen  das  Verbot  entgeltliche  Nebentдtigkeiten
                     auszuьben,  die  zu  einer  Beeintrдchtigung  des  Betriebs  oder  der  Leistung  des
                     Belegschaftsmitgliedes fьhren kцnnen.
                        4.Wдhrend  der  Beschдftigungsdauer  angefertigte  oder  benutzte  schriftliche
               oder  zeichnerische  Unterlagen,  Werkzeuge  und  sonstige  zur  Verfьgung    gestellte
               Gegenstдnde sind beim Ausscheiden abzugeben.

                                        XI. Schlussbestimmungen



                        1.Die  Arbeitsordnung  kann  zum  Ablauf  eines  jeden  Kalenderjahres  mit
               vierteljдhriger Frist ganz oder in einzelnen Bestimmungen gekьndigt werden.
                        2.Jede  Anderung,  Ergдnzung  oder  Aufhebung  der  Arbeitsordnung  muss
               schriftlich erfolgen und bekanntgemacht werden.

                                            FRAGEN UND AUFGABEN:


                        1. Tragen Sie eine Reihe von Ordnungsbestimmungen in 2 Spalten ein :
                        Jedes Belegschaftmitglied
                                   SOLL:                                                                           DARF:
                             a)………………………                                  a)……………………………
                        2. Zu welchem Zweck gibt es * SCHWARZEN  BRETT*?
                        3. Welche Ordnungsmassnahmen konnen von der  Werkleitung bei Verstossen
               gegen die Sicherheit und Ordnung des Betriebes getroffen werden?
                        4. Wann ist eine fristlose Kundigung zulassig?


                                                                                                             77
   73   74   75   76   77   78   79   80   81   82   83