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spдtestens mit Ablauf des dritten Monats, der auf die Vollendung des 65..
Lebensjahres folgt.
2.Das Arbeitsverhдltnis kann schriftlich oder mьndlich gekundigt werden.
Eine durch die Gesellschaft ausgesprochene Kьndigung soll schriftlich bestдtigt
werden.
3.Eine fristlose Kьndigung ist nur zulдssig, wenn die gesetzlich bestimmten
Voraussetzungen oder ein sonstiger wichtiger Grund vorligen.Wichtige Grьnde sind
insbesondere.
Wichtige Grьnde sind insbesondere:
a) grobe oder wiederholte Verstцsse gegen die Arbeitsordnunung,
b) Diebstahl oder Veruntreuung im Betrieb,
c) Beleidigungen und Tдtlichkeiten gegenьber Betriebsangehцrigen,
d) Trunkenheit wдhrend der Arbeitszeit,
e) Grobfahrlдssige Nichtbeachtung der Unfallverhьtungs- und
Sicherheitsvorschriftlen erfolgt ist,
f) Ungerechtfertigtes Fernbleiben von der Arbeit,
g) Wiederholte Unpьnktlichkeit trotz einer letzten Ermahnung, die
schriftlich erfolgt ist,
h) Verstцsse gegen das Verbot entgeltliche Nebentдtigkeiten
auszuьben, die zu einer Beeintrдchtigung des Betriebs oder der Leistung des
Belegschaftsmitgliedes fьhren kцnnen.
4.Wдhrend der Beschдftigungsdauer angefertigte oder benutzte schriftliche
oder zeichnerische Unterlagen, Werkzeuge und sonstige zur Verfьgung gestellte
Gegenstдnde sind beim Ausscheiden abzugeben.
XI. Schlussbestimmungen
1.Die Arbeitsordnung kann zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres mit
vierteljдhriger Frist ganz oder in einzelnen Bestimmungen gekьndigt werden.
2.Jede Anderung, Ergдnzung oder Aufhebung der Arbeitsordnung muss
schriftlich erfolgen und bekanntgemacht werden.
FRAGEN UND AUFGABEN:
1. Tragen Sie eine Reihe von Ordnungsbestimmungen in 2 Spalten ein :
Jedes Belegschaftmitglied
SOLL: DARF:
a)……………………… a)……………………………
2. Zu welchem Zweck gibt es * SCHWARZEN BRETT*?
3. Welche Ordnungsmassnahmen konnen von der Werkleitung bei Verstossen
gegen die Sicherheit und Ordnung des Betriebes getroffen werden?
4. Wann ist eine fristlose Kundigung zulassig?
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