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6             ARBEITSORDNUNG





               Wenn    Menschen  in  einem  Betrieb  arbeiten,  mussen
               bestimmte  Regeln eingehalten werden, die ein reibungsloses

               und  erfolgreiches  Zusammenwirken  zum  Wohle  des  Ganzen
               gewahrleisten.




                                        1. Allgemeines



                         1.Die  Bestimmungen  der  Arbeitsordnung  ergдnzen  die  jeweils  geltenden
               gesetzlichen  und  tarifvertraglichen  Vorschriften  und  sind  in  ihrer  jeweils  gьltigen
               Bestandteil  des  Arbeitsvertrages.  Sie  gelten  fьr  alle  Arbeitnehmer  im  Sinne  des
               Betriebsverfassungsgesetzes.

                         2.Die Arbeitsordnung ist im Betrieb an geeigneten Stellen auszulegen. Sie wird
               auЯerdem  jeden  Belegschaftsmitglied  bei  Abschlus  des  Arbeitsvertrages  gegen
               Quittung ausgehдndigt.



                  2.Einstellung und Folgeverpflichtungen



                         1.Einstellungen von Arbeitnehmern im Sinne  des Betriebsverfassungsgesetzes
               werden  von  der  Werksleitung  bzw.  Geschдftsfьhrung  oder  deren  Beauftragten
               vorgenommen,der  Betriebsrat  wirkt  dabei  nach  MaЯgabe  der  Vorschriften  des
               genannten Gesetzes mit.
                        Alle  Fragen,  die  fьr  die  Einstellung  von  Bedeutung  sein  kцnnen,  sind
               vollstдndig und wahrheitsgemдЯ zu beantworten.
                         Der  Arbeitnehmer  hat  seine  Ausweis-  und  Arbeitspapiere  vorzulegen,
               die,soweit vorgeschrieben, vom Arbeitgeber einbehalten werden.
                         Verдnderungen  der  persцnlichen  Verhдltnisse  sind  unverzьglich  der
               zustдndigen Personalstelle mitzuteilen.

                         2.Vor  der  Einstellung  wird  Hцhe  des  Lohnes  oder  des  Gehaltes  mit  dem
               Bewerbergegebenenfalls  nach  MaЯgabe  des  in  Betracht  kommenden  gьltigen
               Tarifvertrages vereinbart.

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