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6 ARBEITSORDNUNG
Wenn Menschen in einem Betrieb arbeiten, mussen
bestimmte Regeln eingehalten werden, die ein reibungsloses
und erfolgreiches Zusammenwirken zum Wohle des Ganzen
gewahrleisten.
1. Allgemeines
1.Die Bestimmungen der Arbeitsordnung ergдnzen die jeweils geltenden
gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften und sind in ihrer jeweils gьltigen
Bestandteil des Arbeitsvertrages. Sie gelten fьr alle Arbeitnehmer im Sinne des
Betriebsverfassungsgesetzes.
2.Die Arbeitsordnung ist im Betrieb an geeigneten Stellen auszulegen. Sie wird
auЯerdem jeden Belegschaftsmitglied bei Abschlus des Arbeitsvertrages gegen
Quittung ausgehдndigt.
2.Einstellung und Folgeverpflichtungen
1.Einstellungen von Arbeitnehmern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
werden von der Werksleitung bzw. Geschдftsfьhrung oder deren Beauftragten
vorgenommen,der Betriebsrat wirkt dabei nach MaЯgabe der Vorschriften des
genannten Gesetzes mit.
Alle Fragen, die fьr die Einstellung von Bedeutung sein kцnnen, sind
vollstдndig und wahrheitsgemдЯ zu beantworten.
Der Arbeitnehmer hat seine Ausweis- und Arbeitspapiere vorzulegen,
die,soweit vorgeschrieben, vom Arbeitgeber einbehalten werden.
Verдnderungen der persцnlichen Verhдltnisse sind unverzьglich der
zustдndigen Personalstelle mitzuteilen.
2.Vor der Einstellung wird Hцhe des Lohnes oder des Gehaltes mit dem
Bewerbergegebenenfalls nach MaЯgabe des in Betracht kommenden gьltigen
Tarifvertrages vereinbart.
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