Page 79 - INHALTSVERZEICHNIS
P. 79

7     Entlohnung der Arbeitsleistung



                                           Begriff des Lohnes







                     Der Arbeitnehmer erhаlt fur seine geleistete Arbeit ein Entgelt. Das Entgelt
          stellt fur den Arbeitnehmer Einkommen und fur den Arbeitgeber Kosten dar. Lohn im
          weiteren Sinne ist jede Entgeltzahlung aus einem Arbeitsverhаltnis, also
                        - Lohn fur Arbeiter,
                      -Gehalt fur Angestellte
                       - Besoldung fur Beamte,
                            sonstige Vergutungen (Gewinnbeteiligungen, Gratifikationen, Sachbezuge
          usw.).





                                            Rechtsgrundlagen






                          Die  Hohe  des  Lohnes  wird  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  frei
          vereinbart. Da bei Arbeitsvertrаgen der Arbeitgeber der stаrkere Partner ist, greifen
                       -  gesetzliche  Regelungen  (z.  B.  werden  die  Entgelte  fur  Heimarbeiter  vom
          Heimarbeiterausschuss mit Zustimmung der Aufsichtsbehorde festgelegt),

                       -  Tarifvertrаge  (Sie  enthalten  u.  a.  die  Tariflohne,  die  nicht  unterschritten
          werden durfen, und die Lohngruppen. Sie gelten als Richtschnur auch fur Branchen, fur
          die  keine  Tarifvertrаge  existieren.  Die  richtige  Einordnung  der  Arbeitnehmer  in  die
          Lohngruppen  kann durch das Arbeitsgericht untersucht werden.),
                     - Betriebsvereinbarungen (z. B. kann geregelt werden, dass Arbeiter, die der
          Lohngruppe  fur  Facharbeiter  angehoren,  aber  uberwiegend  mit  Arbeiten  der  unteren
          Lohngruppen  -z.B.  fur  angelernte  Arbeiter  -  beschаftigt  werden,  gleichwohl  der
          Facharbeiterlohn zu zahlen ist) ein.











                                                                                                             77
   74   75   76   77   78   79   80   81   82   83   84