Page 79 - INHALTSVERZEICHNIS
P. 79
7 Entlohnung der Arbeitsleistung
Begriff des Lohnes
Der Arbeitnehmer erhаlt fur seine geleistete Arbeit ein Entgelt. Das Entgelt
stellt fur den Arbeitnehmer Einkommen und fur den Arbeitgeber Kosten dar. Lohn im
weiteren Sinne ist jede Entgeltzahlung aus einem Arbeitsverhаltnis, also
- Lohn fur Arbeiter,
-Gehalt fur Angestellte
- Besoldung fur Beamte,
sonstige Vergutungen (Gewinnbeteiligungen, Gratifikationen, Sachbezuge
usw.).
Rechtsgrundlagen
Die Hohe des Lohnes wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei
vereinbart. Da bei Arbeitsvertrаgen der Arbeitgeber der stаrkere Partner ist, greifen
- gesetzliche Regelungen (z. B. werden die Entgelte fur Heimarbeiter vom
Heimarbeiterausschuss mit Zustimmung der Aufsichtsbehorde festgelegt),
- Tarifvertrаge (Sie enthalten u. a. die Tariflohne, die nicht unterschritten
werden durfen, und die Lohngruppen. Sie gelten als Richtschnur auch fur Branchen, fur
die keine Tarifvertrаge existieren. Die richtige Einordnung der Arbeitnehmer in die
Lohngruppen kann durch das Arbeitsgericht untersucht werden.),
- Betriebsvereinbarungen (z. B. kann geregelt werden, dass Arbeiter, die der
Lohngruppe fur Facharbeiter angehoren, aber uberwiegend mit Arbeiten der unteren
Lohngruppen -z.B. fur angelernte Arbeiter - beschаftigt werden, gleichwohl der
Facharbeiterlohn zu zahlen ist) ein.
77