Page 17 - INHALTSVERZEICHNIS
P. 17
Kapitalaufbringung: Zur Grьndung einer KG sind mindestens zwei
Gesellschafter notwendig.
Haftung:
- Der persцnlich haftende Gesellschafter (Komplementдr) haftet wie der
Gesellschafter einer OHG.
- Ein beschrдnkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) haftet nur mit
seiner Einlage.
- Die Haftung eintretender und ausscheidender Gesellschafter richtet sich
nach den Regelungen ьber die OHG.
Geschдftsfьhrung: Die Kommanditisten sind von der Geschдftsfьhrung
ausgeschlossen.
Fьr die Komplementдre gelten die Vorschriften ьber die Gesellschafter der OHG.
- Bei auЯergewцhnlichen Geschдften ist die Zustimmung der
Kommanditisten notwendig.
- Die Erteilung der Prokura erfolgt nach den OHG-Vorschriften.
- Den Kommanditisten steht ein Kontrollrecht zu: Sie kцnnen die Vorlage
der Bilanz verlangen und deren Richtigkeit anhand der Handelsbьcher und Papiere
ьberprьfen.
Vertretung: Die Komplementдre vertreten die KG nach den Vorschriften
ьber die OHG.
Ergebnisverteilung
- Das Recht auf Privatentnahme und auf den Ersatz der Aufwendungen
ist auf die Komplementдre beschrдnkt.
- Vom Jahresgewinn erhдlt jeder Gesellschafter zunдchst 4 % von seinem
Kapitalanteil, der verbleibende Rest wird in einem angemessenen Verhдltnis auf
die Voll- und Teilhafter verteilt. Ein Kommanditist hat erst dann ein Recht auf die
Auszahlung seines Gewinnanteils, wenn sein Kapitalanteil voll eingezahlt ist.
- Ein Jahresverlust wird in einem angemessenen Verhдltnis auf die Gesell-
schafter verteilt und vom Kapitalkonto eines jeden Gesellschafters abgezogen. Die
Verlustьbernahme eines Teilhafters ist auf die Hцhe seiner Einlage beschrдnkt.
Wie bei der OHG werden Geschдftsfьhrung und Ergebnisverteilung im Gesell-
schaftsvertrag hдufig abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt.
Wirtschaftlich gesehen handelt es sich bei der KG um eine OHG mit
„stillem" Gesellschafter. Die Kapitalbasis wird durch die Kommanditisten verbreitert,
die Kreditwьrdigkeit steigt. Geldgeber werden beteiligt, die eine Begrenzung ihres
Risikos wьnschen. Die Komplementдre bleiben aber „Herr im Haus". Besonders
geeignet ist die KG fьr Familienbetriebe.
16