Page 12 - INHALTSVERZEICHNIS
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— ьber ihren Anteil am Eigenkapital hinaus noch Zahlungen leisten mьssen;
— unbegrenzt, d. h. auch mit ihrem Privatvermцgen, haften.
Haftung der „Geschдftsfьhrer“ gegenьber der Gesellschaft: Insbesondere
bei den Kapitalgesellschaften stellt sich wegen der Trennung von Eigentum und
Leitung die Frage, ob die „Geschдftsfьhrer“ fьr Handlungen haften, durch die der
Gesellschaft ein Schaden zugefьgt wurde.
Geschдftsfьhrung und Vertretung
Beide Begriffe mьssen streng auseinandergehalten werden:
Der Betrieb unterhдlt rechtliche Beziehungen zu Umwelt
seiner
Geschдftsfьhrungs- Vertretungsbefugnis z.B.
Befugnis - Kunden
- Lieferanten
- Banken
- Staat
Innenverhдltnis Aussenverhдltnis
Wer z. B. mit einer Bank fьr einen anderen einen Darlehensvertrag
abschlieЯen will, den dieser tilgen muЯ, muЯ dazu berechtigt sein. Diese
Berechtigung heiЯt Vertretungsbefugnis. Durch sie wird gewдhrleistet, daЯ das
Aussenverhдltnis rechtswirksam gestaltet wird.
Aber auch das Leben im Betrieb (Innenverhдltnis) muЯ geregelt werden:
Mitarbeiter werden befцrdert, Arbeitsauftrдge werden erteilt, ein Organisationsplan
wird erstellt usw. Dies bezeichnet man als Geschдftsfьhrungsbefugnis.
Geschдftsfьhrungs- und Vertretungsbefugnis kцnnen auf verschiedene
Personen verteilt werden: So ist z. B. der stellvertretende Einkaufsleiter befugt, die
Arbeitsgebiete unter den Sachbearbeitern aufzuteilen, das jeweils gьnstigste Angebot
auszuwдhlen usw. Vertrдge mit den Lieferanten dagegen darf nur der Einkaufsleiter
abschlieЯen.
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