Page 12 - INHALTSVERZEICHNIS
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—  ьber ihren Anteil am Eigenkapital hinaus noch Zahlungen leisten mьssen;
                        —  unbegrenzt, d. h. auch mit ihrem Privatvermцgen, haften.
                        Haftung der „Geschдftsfьhrer“ gegenьber der Gesellschaft: Insbesondere
               bei  den  Kapitalgesellschaften  stellt  sich  wegen  der  Trennung  von  Eigentum  und

               Leitung  die  Frage, ob  die  „Geschдftsfьhrer“  fьr  Handlungen  haften, durch  die  der
               Gesellschaft ein Schaden zugefьgt wurde.


                        Geschдftsfьhrung und Vertretung


               Beide Begriffe mьssen streng auseinandergehalten werden:

                      Der Betrieb              unterhдlt rechtliche Beziehungen zu  Umwelt
                                               seiner



                Geschдftsfьhrungs-             Vertretungsbefugnis                        z.B.
                Befugnis                                                                  - Kunden
                                                                                          - Lieferanten
                                                                                          - Banken
                                                                                          - Staat


                Innenverhдltnis                 Aussenverhдltnis


                        Wer  z.  B.  mit  einer  Bank  fьr  einen  anderen  einen  Darlehensvertrag

               abschlieЯen  will,  den  dieser  tilgen  muЯ,  muЯ  dazu  berechtigt  sein.  Diese
               Berechtigung  heiЯt  Vertretungsbefugnis.  Durch  sie  wird  gewдhrleistet,  daЯ  das
               Aussenverhдltnis rechtswirksam gestaltet wird.

                        Aber  auch  das  Leben  im  Betrieb  (Innenverhдltnis)  muЯ  geregelt  werden:
               Mitarbeiter werden befцrdert, Arbeitsauftrдge werden erteilt, ein Organisationsplan
               wird erstellt usw. Dies bezeichnet man als Geschдftsfьhrungsbefugnis.

                        Geschдftsfьhrungs-  und  Vertretungsbefugnis  kцnnen  auf  verschiedene
               Personen verteilt werden: So ist z. B. der stellvertretende Einkaufsleiter befugt, die

               Arbeitsgebiete unter den Sachbearbeitern aufzuteilen, das jeweils gьnstigste Angebot
               auszuwдhlen usw. Vertrдge mit den Lieferanten dagegen darf nur der Einkaufsleiter
               abschlieЯen.







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