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Komplementдr                           Kommanditisten



                                       GmbH                  &                  Co


                                   Gesellschafter                       Mьller und Jensen




                                  Mьller  Jensen

                      Die Wirkungen dieser Konstruktion sind:

                      - Beschrдnkung der persцnlichen Haftung von Mьller und Jensen auf das der
               Unternehmung zur Verfьgung gestellte Kapital,
                        - unter Umstдnden leidet die Kreditwьrdigkeit,
                        -  die KG firmiert mit dem Zusatz GmbH & Co. (KG) bzw. AG & Co. (KG).
               Die GmbH & Co. KG ist handels- und steuerrechtlich eine Personengesellschaft.
               Als solche
                        -  ist sie nicht kцrperschaftssteuerpflichtig,
                        - ist sie nicht voll vom Bilanzrichtliniengesetz betroffen und wird nicht in die
               Prьfungs- und Publizitдtspflicht einbezogen.

                        Die GmbH & Co. KG bietet den Vorteil, daЯ die Komplementдr-GmbH als
               Geschдftsfьhrer  der  KG  praktisch  „unsterblich"  ist.  Nachfolgeprobleme,  die  bei
               einer reinen Kommanditgesellschaft durch den plцtzlichen Tod des Komplementдrs
               entstehen, lassen sich wesentlich leichter lцsen (besonders mit familienfremden Ge-
               schдftsfьhrern).

                        Die GmbH & Co. finden wir deshalb vor allem im mittelstдndischen Gewerbe
               und bei sog. Abschreibungsgesellschaften.


                      Gesellschaft mit beschrдnkter Haftung (GmbH)


                        Bei der GmbH handelt es sich um die Weiterentwicklung der Personengesell-
               schaften:  Eigentьmerunternehmerschaft  und  Haftungsbegrenzung  werden  mitein-
               ander kombiniert.


                        Kapitalaufbringung
                        -  Bei der  Grьndung  mьssen  mindestens  50 000,  —  DM  (Stammkapital)
               durch  den  Gesellschafter  aufgebracht  werden.  Die  Einlage  eines  jeden
               Gesellschafters  betrдgt  mindestens  500,  —  DM  (Stammeinlage).  Jede

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