Page 16 - INHALTSVERZEICHNIS
P. 16

-  Die  Geschдftsfьhrungsbefugnis  kann  einem  Gesellschafter  nur  aus
               wichtigem Grunde durch ein Gerichtsurteil entzogen werden.

                        - Vertretung: Die Vertretungsbefugnis erstreckt sich auf alle gerichtlichen
               und  –aussergerichtlichen  Geschдfte  und  Rechtshandlungen.  Sie  umfaЯt  alle
               gewцhnlichen und auЯergewцhnlichen Geschдfte (z. B. VerдuЯerung und Belastung
               von Grundstьcken) sowie Erteilung und Widerruf der Prokura. Sie ist unbeschrдnkt
               und unbeschrдnkbar:

                        -    Jeder     Gesellschafter      ist   allein     zur    Vertretung      ermдchtigt
               (Alleinvertretungs-befugnis),  sofern  nicht  ein  AusschluЯ  vereinbart  und  ins
               Handelsregister eingetragen ist.
                        - Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden, daЯ alle oder mehrere Ge-
               sellschafter  nur  in  Gemeinschaft  zur  Vertretung  ermдchtigt  sein  sollen  (Ge-
               samtvertretungsbefugnis).
                        -  Im  Gesellschaftsvertrag  kann  vereinbart  werden, daЯ  jeder Gesellschafter
               nur zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung ermдchtigt ist.
                        -  Die  Vertretungsbefugnis  kann  einem  Gesellschafter  nur  aus  wichtigem
               Grunde durch ein Gerichtsurteil entzogen werden.

                        Ergebnisverteilung

                        -   Wдhrend        des     Geschдftsjahres        ist   jeder    Gesellschafter      zu
               Privatentnahmen berechtigt, die hцchstens 4 % des Kapitalanteils betragen dьrfen.
                        -  Aufwendungen,  die  ein  Gesellschafter  in  Gesellschaftsangelegenheiten
               tдtigt, werden ihm ersetzt und vermindern den Jahresgewinn.


                        - Vom Jahresgewinn erhдlt jeder Gesellschafter zunдchst 4 % von seinem
               Kapitalanteil  (abzьglich  der  Privatentnahmen),  der  verbleibende  Rest  wird  nach
               Kцpfen  verteilt.  Der  nicht  entnommene  Gewinn  wird  dem  Kapitalkonto
               gutgeschrieben.

                        - Ein Jahresverlust wird nach Kцpfen verteilt und vom Kapitalkonto eines
               jeden Gesellschafters abgezogen.
                        Wirtschaftlich  betrachtet  verfьgt  die  OHG  ьber  ein  umfangreiches
               Haftungskapital,  so  daЯ  die  Kreditbasis  breiter  ist  als  z.B.  bei  der
               Einzelunternehmung.  Geprдgt  wird  die  OHG  vom  gegenseitigen  Vertrauen  der
               Gesellschafter  zueinander.  Durch  die  Mitarbeit  im  Unternehmen  sind  alle
               Gesellschafter an einem mцglichst groЯen Erfolg interessiert. Die OHG finden wir
               hдufig bei Handelsbetrieben.
                                           Kommanditgesellschaft (KG)

                      Bei der KG handelt es sich um eine Abwandlung der OHG.




                                                                                                             15
   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20   21