Page 16 - INHALTSVERZEICHNIS
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- Die Geschдftsfьhrungsbefugnis kann einem Gesellschafter nur aus
wichtigem Grunde durch ein Gerichtsurteil entzogen werden.
- Vertretung: Die Vertretungsbefugnis erstreckt sich auf alle gerichtlichen
und –aussergerichtlichen Geschдfte und Rechtshandlungen. Sie umfaЯt alle
gewцhnlichen und auЯergewцhnlichen Geschдfte (z. B. VerдuЯerung und Belastung
von Grundstьcken) sowie Erteilung und Widerruf der Prokura. Sie ist unbeschrдnkt
und unbeschrдnkbar:
- Jeder Gesellschafter ist allein zur Vertretung ermдchtigt
(Alleinvertretungs-befugnis), sofern nicht ein AusschluЯ vereinbart und ins
Handelsregister eingetragen ist.
- Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden, daЯ alle oder mehrere Ge-
sellschafter nur in Gemeinschaft zur Vertretung ermдchtigt sein sollen (Ge-
samtvertretungsbefugnis).
- Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden, daЯ jeder Gesellschafter
nur zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung ermдchtigt ist.
- Die Vertretungsbefugnis kann einem Gesellschafter nur aus wichtigem
Grunde durch ein Gerichtsurteil entzogen werden.
Ergebnisverteilung
- Wдhrend des Geschдftsjahres ist jeder Gesellschafter zu
Privatentnahmen berechtigt, die hцchstens 4 % des Kapitalanteils betragen dьrfen.
- Aufwendungen, die ein Gesellschafter in Gesellschaftsangelegenheiten
tдtigt, werden ihm ersetzt und vermindern den Jahresgewinn.
- Vom Jahresgewinn erhдlt jeder Gesellschafter zunдchst 4 % von seinem
Kapitalanteil (abzьglich der Privatentnahmen), der verbleibende Rest wird nach
Kцpfen verteilt. Der nicht entnommene Gewinn wird dem Kapitalkonto
gutgeschrieben.
- Ein Jahresverlust wird nach Kцpfen verteilt und vom Kapitalkonto eines
jeden Gesellschafters abgezogen.
Wirtschaftlich betrachtet verfьgt die OHG ьber ein umfangreiches
Haftungskapital, so daЯ die Kreditbasis breiter ist als z.B. bei der
Einzelunternehmung. Geprдgt wird die OHG vom gegenseitigen Vertrauen der
Gesellschafter zueinander. Durch die Mitarbeit im Unternehmen sind alle
Gesellschafter an einem mцglichst groЯen Erfolg interessiert. Die OHG finden wir
hдufig bei Handelsbetrieben.
Kommanditgesellschaft (KG)
Bei der KG handelt es sich um eine Abwandlung der OHG.
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