Page 21 - INHALTSVERZEICHNIS
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Stammeinlage stellt einen Geschдftsanteil dar , der verдuЯert oder vererbt werden
kann. Der Anteil eines Gesellschafters darf nicht zurьckgezahlt werden.
- Eine Kapitalerhцhung erfolgt durch die Erhцhung der Stammeinlage
oder durch den Eintritt eines neuen Gesellschafters.
- Im Gesellschaftsvertrag kann eine NachschuЯpflicht vereinbart werden.
Die Gesellschafter mьssen auf einen gemeinsamen BeschluЯ hin Einzahlungen ьber
ihre Stammeinlage hinaus leisten (Nachschьsse).
— Beschrдnkte NachschuЯpflicht: Der NachschuЯ ist auf einen
bestimmten Betrag beschrдnkt.
— Unbeschrдnkte NachschuЯpflicht: Der NachschuЯ ist nicht auf einen
bestimmten Betrag beschrдnkt.
Die Nachschьsse zдhlen nicht zur Stammeinlage. Eingezahlte Nachschusse
kцnnen an die Gesellschafter zurьckgezahlt werden, wenn sie nicht zur
Verlustdeckung benцtigt werden.
Haftung
- Die GmbH haftet gegenьber ihren Glдubigern mit dem
Gesellschaftsvermogen.
- Die Gesellschafter haften mit ihrer Stammeinlage.
- Die Gesellschafter mьssen Nachschьsse leisten, wenn dies im Gesell-
schaftsvertrag vereinbart wurde.
- Jeder Geschдftsfьhrer haftet gegenьber der GmbH fьr den entstandenen
Schaden, wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschдftsmannes verlezt hat.
- Jedes Aufsichtsratsmitglied haftet gegenьber der GmbH.
Geschдftsfьhrung
Die Geschдfte einer GmbH werden von Geschдftsfьhrern gefьhrt.
Geschдftsfuhrer kцnnen sein:
- jeder Gesellschafter,
- andere, dazu bestellte Personen.
Die Geschдftsfьhrungsbefugnis kann wie folgt geregelt werden:
- Die Geschдftsfьhrer verfьgen ьber die Gesamtgeschдftsfьhrungsbefugnis.
- Im Gesellschaftsvertrag oder durch die Gesellschaftsversammlung kann die
Geschдftsfьhrungsbefugnis beschrдnkt werden. Hдufig sind Beschrдnkungen auf
— bestimmte Arten von Geschдften (z.B. Geschдfte mit Kreditinstituten),
— bestimmte Geschдfte (z. B. Aufnahme von Darlehen).
- Die Gesellschafterversammlung ьberwacht die Geschдftsfьhrung der Ge-
schдftsfьhrer.
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