Page 22 - INHALTSVERZEICHNIS
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- Prokuristen und Handlungsbevollmдchtigte kцnnen nur mit Zustimmung
der Gesellschafterversammlung bestellt werden.
- Bei GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern ьberwacht der
Aufsichtsrat die Geschдftsfьhrung und stimmt der Bestellung von Prokuristen und
Handlungs- bevollmдchtigten zu. Der Kreis der zustimmungspflichtigen Geschдfte
kann erweitert werden.
Vertretung
- Gegenьber Dritten ist die Gesamtvertretungsbefugnis der
Geschдftsfьhrer in gerichtlichen und auЯergerichtlichen Angelegenheiten
unbeschrдnkt und unbeschrдnkbar.
- Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden:
— Einzelvertretung durch einen Gesellschafter,
— gemeinschaftliche Vertretung durch zwei Geschдftsfьhrer oder einen
Geschдftsfьhrer und einen Prokuristen.
Ergebnisverteilung
Ein Gewinn wird wie folgt verteilt:
- Eine Einstellung in freiwillige Rьcklagen (Reservefonds) ist mцglich, aber
nicht vorgeschrieben.
- Der Rest wird an die Gesellschafter im Verhдltnis der Geschдftsanteile
ausgeschьttet, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Ein Gewinnvortrag ist mцglich.
Ein Verlust wird wie folgt ausgeglichen:
- Ausgleich durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,
- Auflцsung des Reservefonds,
- Nachschьsse der Gesellschafter,
- Verlustvortrag in das kommende Geschдftsjahr.
Die Ergebnisverteilung ist meist im Gesellschaftsvertrag geregelt oder erfolgt
durch einen BeschluЯ der Gesellschafterversammlung.
Nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz sind GmbHs in Abhдngigkeit von ihrer
GrцЯe verpflichtet, ihren Jahresabschlub offenzulegen (Publizitдtspflicht)
und ihn von unabhдngigen Prufern ьberprьfen zu lassen (Prьfungspflicht).
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