Page 18 - INHALTSVERZEICHNIS
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Zusammenfassung:

                        Personengesellschaften

                Kapital -          OHG                                   KG
                aufbringung
                                   durch mindestens zwei Gesellschafter

                Haftung            Gesellschafter haften mit             —  Vollhafter (Komplementдre)
                                   —  eingebrachtem Kapital                    haften
                                   —  Privatvermцrgen                          - mit Einlage
                                                                               - Privatvermцrgen

                                                                         —  Teilhafter (Komplementдre)
                                                                               haften mit Einlage

                Geschдfts-         — gewцhliche Gesschдfte               — gewцhliche Geschдfte durch
                fьhrung                 durch                                 jeden Komplementдre

                                         jeden Gesellschafter            — auЯergewцhliche durch alle
                                   — auЯergewцhliche                          Komplementдre mit Zustim-
                                                Gesschдfte                    mung der Kommanditisten
                                         durch alle Gesellschafter


                Vertretung         —  erstreckt sich auf alle Gesschдfte und Rechtshandlungen und ist
                                         unbeschrдnkbar
                                   —  Alleinvertretung durch jeden Geschafter (Komplementдr)
                                   —  Gesamtvertretung kann vereinbart werden
                                   —  hдufig: durch einen Gesellschafter (Komplementдr) und einen
                                         Prokuristen

                Ergebnis-          —  Ersats der Aufwendungen
                verteilung         —  Privatentnahmen durch Gesellschafter (Komplementдre)
                                   —  Jahresgewinn: 4 % vom Kapitalanteil

                                         Rest nach Kцpfen                    Rest in einem angemessenen
                                                                             Verhдltnis auf Voll- und Teil-
                                                                             Hafter
                                   —  Jahresverlust:                    —  Jahresverlust: Verteilung in
                                         Verteilung nach Kцpfen              einem angemessenen Ver-

                                                                             hдltnis

                Geschдftsfьhrung und Ergebnisverteilung werden im Gesellschaftsvertrag hдufig
                anders geregelt

                Sonstiges          Kontrollrecht                      Kontrollrecht
                                   der Gesellschafter                 der Kommanditisten





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