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Strukturformen
Nach dem Grade des Wettbewerbs, bzw. nach der Zahl der
Konkurrenten, unterscheidet man folgende Markformen:
a) Polypol (griech. Poly-= viel-, polein= kaufen, verkaufen): Viele
Konkurenten stehen miteinander im Wettbewerb . Erhohung oder Verminderung
der Gutenmengen den Preis nur unerheblich beeinflusst, spricht man auch von
einer atomistischen Konkurrenz.
b) Oligopol (griech. oligo- = wenig): Einige wenige Wettbewerber
beherrschen den Markt.
c) Monopol (griech. mono-=allein-,ein-): Das gesamte Angebot
(Angebotsmonopol) oder die gesamte Nachfrage (Nachfragemonopol) auf dem
Markt eines Gutes befindet sich in einer Hand. Preise und Geschaftsbedingungen
unterliegen einer einheitlichen Willensbildung und werden durch keinen
Wettbewerb beeinflusst.
Vollkommene und unvollkommene Markte
Konkurrenten sind in aller Regel bemuht, ihre Leistungen mit besonderen
Vorzugen (Praferenzen) auszustatten, so dass am Markt mehr oder weniger
unterschiedliche Leistungen miteinander konkurrieren. Mangelnde Homogenitat
und unzureichende Markttransparenz, aber auch behordliche Eingriffe in die
Preisbildung fuhren dazu, dass auf vielen Markten nur ein unvollkommener
Wettbewerb entsteht.
Ein vollkommener Markt (Polypol, Oligopol, Monopol) wurde also
voraussetzen:
a) vollkommen gleichartige (homogene) Leistungen der Anbieter,
b) das Fehlen von Bevorzugungen (Praferenzen) bestimmter Anbieter
durch die Nachfrager,
c) volle Uberschaubarkeit des Marktes (Markttransparenz),
d) keinerlei behordliche (kommunale, staatliche, uberstaatliche) Eingriffe
auf die Gestaltung der Preise und Geschaftsbedingungen.
Es gibt nur wenige Markte, die diesen Voraussetzungen hinreichend
entsprechen (Borse). Fast alle Markte sind mehr oder weniger unvollkommene
Markte (Polypoloid, Oligopoloid, Monopoloid).
Funktionsfahige und nicht
funktionsfahige Markte
Wichtigste Funktion der Markte ist die optimale Guterversorgung.
Die Gefahr des Machtmissbrauchs ist vor allem bei monopolistischer und
oligopolistischer Marktstruktur gegeben. Daher erfordert die marktwirtschaftliche
Ordnung staatliche Massnahmen zur Erhaltung der Funktionsfahigkeit der Markte.
Wettbewerbsfordernde Massnahmen sind u.a.
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