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4. eine Form des Handelns und Wissens in beliebigen Bereichen menschlicher
Tätigkeit (Planmäßigkeit, Zweckrationalität, Wiederholbarkeit usw.);
5. das Prinzip der menschlichen Weltbemächtigung.
Es gibt Versuche, diese verschiedenen Bedeutungen auf einen
gemeinsamen Grundbegriff zurückzuführen. Doch scheinen die Technikbegriffe zu
unterschiedlich, als dass man sie ohne Weiteres vereinheitlichen könnte. Im
Folgenden werden weitläufige Wortverwendungen vor allem nach (2), (3) und (4)
beiseitegelassen. „Technik“ wird als wohlbestimmter Ausdruck der
Technikforschung und -lehre betrachtet, der die Bedeutung (1) als notwendiges, wenn
auch nicht hinreichendes Bestimmungsmerkmal enthält.
Herkömmlicherweise wird die Technik nach ingenieurwissenschaftlichen
Fachgebieten oder nach Industriebranchen eingeteilt und Hüttentechnik
,Bautechnik, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Feinwerktechnik, Chemietechnik, Elek
trotechnik usw.). Die jeweilige Eigenart der eingesetzten und hervorgebrachten
Technik lässt sich damit aber nur sehr unzureichend kennzeichnen; z. B. werden im
Maschinenbau energietechnische, produktionstechnische sowie förder- und
verkehrstechnische Systeme hergestellt.
Die Beschreibungsmerkmale des technischen Systems erlauben nun eine
stimmige Klassifikation nach der Art der Funktion (Wandlung, Transport,
Speicherung etc.) und nach der Kategorie der Objekte (Stoff bzw. Material, Energie,
Information etc.). Verbindet man diese beiden Einteilungen, ergeben sich neun
Technikfelder:
1. Stoffwandlungstechnik (beispielsweise Verfahrenstechnik, Fertigungstechnik,
zusammenfassend auch Produktionstechnik)
2. Stofftransporttechnik (beispielsweise Fördertechnik, Verkehrstechnik)
3. Stoffspeichertechnik (beispielsweise Lagertechnik, z. T. Bautechnik)
4. Energiewandlungstechnik
5. Energieübertragungstechnik
6. Energiespeichertechnik
7. Informationsverarbeitungstechnik (einschließlich Mess-, Steuerungs- und
Regelungstechnik);