Page 10 - 425
P. 10
auf das Unternehmen ab. Die Anzahl der Stimmen in der
Gesellschafterversammlung richtet sich nämlich nach den
Geschäftsanteilen: „Jedes hunderte Euro Geschäftsanteil
gewahren eine Stimme." So steht's im Gesetz. Auch die
Gewinn-und Verlustverteilung wird laut Gesetz
maβgeblich von der Höhe der Stammeinlagen bestimmt.
Herr S.: Sie erwähnen immer wieder die gesetzlichen
Regelungen. Konnten die Gesellschaftler einer GmbH
auch andere Regelungen treffen?
Berater: Das gute alte GmbH-Gesetz aus dem Jahre 1892 lässt
Ihnen einen groβen Spielraum für individuelle
Absprachen im Gesellschaftsvertrag, so zum Beispiel
über die Höhe der einzelnen Kapitaleinlagen, über die
Beteiligung am Gewinn oder Verlust sowie über die
Anzahl der Gesellschafter. Theoretisch konnten Sie sogar
eine GmbH allein gründen, das wäre dann eine so
genannte „Ein-Mann-GmbH". Klingt etwas paradox,
nicht wahr?
HerrS.: Und was ist mit der Haftung?
Berater: Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet
ausschlieβlich das Gesellschaftsvermögen. Sie können
also im Fall eines Konkurses nur das verlieren, was Sie in
die Gesellschaft eingebracht haben. Das regeln Sie
wiederum im Gesellschaftsvertrag.
Herr S.: Diesen Vertrag würden Sie dann aufsetzen?
Berater: Das lässt das Gesetz nicht zu. Da müssten Sie sich an
einen Notar wenden. Gesellschaftsvertrage von Kapital-
gesellschaften, also von Aktiengesellschaften oder von
einer GmbH, müssen notariell beurkundet werden. Nur
bei Personengesellschaften, also bei einer oHG oder KG,
sowie bei eingetragenen Genossenschaften brauchen Sie
keinen Notar.
Herr S.: Also, ich denke, ich bin jetzt einigermaßen im Bilde. Viel
Zeit, über alles nachzudenken, habe ich allerdings nicht.
Eigentlich will ich noch in diesem Jahr in die
Selbstständigkeit starten.
- 10 -