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Unternehmensformen in Deutschland

                            Das Unternehmen (auch: die Unternehmung) ist die reichtlich-
                            finanzielle Form von Wirtschaftseinheiten. Die Unternehmen in
                            der Bundesrepublik Deutschland können unterteilt werden in:
                            - Einzelunternehmen                   Personengesellschaften
                            - Kapitalgeselschaften              - Genossenschaften.

                            Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sind in vollem Maße
                            rechtsfähig, das heißt, es handelt sich um Unternehmen mit eigener
                            Rechtspersönlichkeiten (juristische Personen).Demgegenüber sind
                            Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht bzw , nur
                            zum Teil rechtsfähig. Rechtspersonen sind hier die Eigentümer der
                            Unternehmen, also -von Ausnahmen
                            abgesehen - natürliche Personen.
                            Im Einzelnen wird zwischen folgenden wichtigen
                            Unternehmensformen unterschieden :

                            1) Einzelunternehmen

                            Das Einzelunternehmen ist dadurch charakterisiert, daß eine
                            einzelne Person (der Einzelunternehmer, der Inhaber) das
                            Unternehmen ohne Gesellschafter beleibt. Der Einzelunternehmer
                            ist alleiniger Eigentümer des Unternehmens .Er bestaunt die Höhe
                            seiner Kapitaleinlage und entscheidet alles selbst.
                            Der Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt für alle
                            Verbindlichkeiten des Unternehmens, daß heißt ,er haftet sowohl
                            mit dem Vermögen des Unternehmens als auch mit seinem
                            gesamten Privatvermögen. Er ist allein am Gewinn oder Verlust
                            beteiligt.

                            2) offene Handelsgesellschaft (oHG)

                            Die oHG ist eine Personengesellschaft mit mindestens 2
                            Eigentümern, den Gesellschaftern. Die Gesellschafter
                            haften solidarisch und unmittelbar, das heißt, jeder
                            einzelne Gesellschafter kann zu jedem beliebigen
                            Zeitpunkt mit seinem Vermögen für die gesamten














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