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dürfte nicht so hoch sein. Und zu viele Leute sollten auch
nicht in das Unternehmen hineinreden. - Was halten Sie
insofern von einem Einzelunternehmen?
Berater: Gut, da waren Sie zwar Alleineigentiimer, und ein
Mindestkapital ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Aber:
Bei einem Einzelunternehmen haften Sie unbeschränkt.
Im schlimmsten Falle mussten Sie mit Ihrem privaten
Vermögen fur Verbindlichkeiten, also fur Schulden des
Unternehmens, einstehen. Sie sind quasi personlich dafür
verantwortlich.
Herr S.: Das will ich aber unbedingt vermeiden! Im Übrigen
kann ich mir schon ein oder zwei Gesellschafter in
meinem Unternehmen vorstellen.
Berater: Na ja, dann müssten Sie sich aber über alle wichtigen
unternehmerischen Fragen mit den Miteigentümer
abstimmen. Und das Problem der Haftung bleibt sowohl
bei der offenen Handelsgesellschaft als auch bei der
Kommanditgesellschaft im Wesentlichen bestehen.
Allerdings können Sie frei über die Hohe Ihrer
Kapitaleinlagen entscheiden. Gesetzlich ist hier nichts
vorgegeben.
Herr S.: Also, so richtig gefällt mir das alles noch nicht. Haben
Sie vielleicht einen anderen Vorschlag?
Berater: Ich denke, das Beste für Sie ist eine Gesellschaft mil
beschränkter Haftung.
Dort ist die Haftung der Gesellschafter auf deren Einlagen
beschränkt. Falls Sie mal finanzielle Probleme
bekommen sollten, wovon ich natürlich nicht ausgehe,
dann bleibt Ihr Privatvermögen unangetastet.
Herr S.: Wie hoch wäre denn die Mindestbeteiligung der
einzelnen Gesellschafter am Kapital einer GmbH? So
viele Ersparnisse stehen mir nämlich nicht zur
Verfügung.
Berater: Das Gesetz fordert für eine GmbH ein Stammkapital
von mindestens 50.000 Euro. Der einzelne Gesellschafter
muss mindestens 500 Euro aufbringen. Allerdings hängt
von der Höhe Ihrer Einlage im Prinzip auch Ihr Einfluss
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