Page 6 - 425
P. 6

Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht
                            werden .
                            Gemäß dem Gesetz sind alle Gesellschafter an der
                            Geschäftsführung und Vertretung beteiligt. Das heißt, sämtliche
                            Gesellschafter haben das Recht , die oHG im Innenverhältnis zu
                            leiten (Geschäftsführung) und im Namen der oHG im
                            Außenverhältnis aufzutreten (Vertretung).
                            Am Gewinn bzw. Verlust sind ebenfalls alle Gesellschafter
                            beteiligt.

                            3) Kommanditgesellschaft (KG)

                            Die KG ist eine Personengesellschaft,die 2 Arten von
                            Gesellschaftern hat: Komplementäre(Vollhafter) und
                            Kommanditischen (Teilhafter). Sie sind die Eigentümer der KG.
                            Gemäß dem Gesetz üben die Komplementäre die
                            Geschäftsführung und Vertretung aus.Sie haften unbeschränkt,
                            unmittelbar und solidarisch für die Verbindlichkeiten der
                            Gesellschaft. Die Haftung der Kommanditisten ist auf die Höhe
                            ihrer Kapitaleinlage beschränkt. Die Kommanditisten sind von der
                            Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen. Alle
                            Gesellschafter sind in einem bestimmten Verhältnis am Gewinn
                            oder Verlust beteiligt.

                            4) Aktiengesellschaft (AG)

                            Die AG ist die klassische Form einer Kapitalgesellschaft.Die
                            Eigentümer der AG (die Aktionäre) sind mit Aktien am
                            Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Der Nominalwert einer
                            Aktie beträgt mindestens 5 Euro. Das Grundkapital der AG muß
                            mindestens 100.000 Euro betragen. Die Aktionäre haften nicht mit
                            ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der AG. Mit der
                            Aktie haben die Aktionäre das Recht auf einen Gewinnanteil. (die
                            Dividende) sowie das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Die
                            Organe der AG sind die Hauptversammlung der Vorstand und der
                            Aufsichtsrat.
















                                                          - 6 -
   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10   11