Page 6 - 425
P. 6
Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht
werden .
Gemäß dem Gesetz sind alle Gesellschafter an der
Geschäftsführung und Vertretung beteiligt. Das heißt, sämtliche
Gesellschafter haben das Recht , die oHG im Innenverhältnis zu
leiten (Geschäftsführung) und im Namen der oHG im
Außenverhältnis aufzutreten (Vertretung).
Am Gewinn bzw. Verlust sind ebenfalls alle Gesellschafter
beteiligt.
3) Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG ist eine Personengesellschaft,die 2 Arten von
Gesellschaftern hat: Komplementäre(Vollhafter) und
Kommanditischen (Teilhafter). Sie sind die Eigentümer der KG.
Gemäß dem Gesetz üben die Komplementäre die
Geschäftsführung und Vertretung aus.Sie haften unbeschränkt,
unmittelbar und solidarisch für die Verbindlichkeiten der
Gesellschaft. Die Haftung der Kommanditisten ist auf die Höhe
ihrer Kapitaleinlage beschränkt. Die Kommanditisten sind von der
Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen. Alle
Gesellschafter sind in einem bestimmten Verhältnis am Gewinn
oder Verlust beteiligt.
4) Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist die klassische Form einer Kapitalgesellschaft.Die
Eigentümer der AG (die Aktionäre) sind mit Aktien am
Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Der Nominalwert einer
Aktie beträgt mindestens 5 Euro. Das Grundkapital der AG muß
mindestens 100.000 Euro betragen. Die Aktionäre haften nicht mit
ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der AG. Mit der
Aktie haben die Aktionäre das Recht auf einen Gewinnanteil. (die
Dividende) sowie das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Die
Organe der AG sind die Hauptversammlung der Vorstand und der
Aufsichtsrat.
- 6 -