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vom Groβherzog ernannt werden und beratende Stimmen haben. Zu den gröβten Parteien gehören
die Christlich- Soziale Volkspartei (CSVP), die Demokratische Partei (DP), die Luxemburgische
Sozialistische Arbeitspartei (LSAP) u.a.
Die Wirtschaft des Landes ist eng mit französischen und belgischen Monopolen verflochten
und auf die Hüttenindustrie ausgerichtet. Nach der Stahlproduktion pro Kopf der Bevölkerung
nimmt Luxemburg den ersten Platz in der Welt ein. Auβerdem sind hier auch chemische,
Lederwaren-, Zement-, keramische Industrie entwickelt. In der Landwirtschaft werden Obst und
Wein angebaut. Im Süden ist Viehzucht entwickelt. Die intensive Landwirtschaft deckt fast völlig
den Eigenbedarf des Landes. Luxemburg ist auch ein groβes Finanzzentrum Europas.
Luxemburg zieht viele Touristen an. Hier gibt es viel zu sehen: landschaftliche Reize,
historische Denkmäler. Über 20 km erstreckt sich der Luxemburgische Naturpark. Kleine Städte
bewahren alte Burge, Schlösser und Stadtmauer. Sehenswert ist auch die Hauptstadt mit ihrem
groβherzoglichen Palast, alten Häusern der Altstadt, der Liebfrauenkirche und ihren Museen.
3. Liechtenstein
Der kleinste Staat, wo Deutsch gesprochen wird, ist das Fürstentum Liechtenstein. Seine
Fläche beträgt 160 Quadratkilometer. Es hat 32.000 Einwohner, davon sind etwa ein Drittel
Ausländer. Das sind Schweizer (44 %), Österreicher (21 %) und Deutsche (10 %). Liechtenstein
liegt im südlichen Mitteleuropa. Seine Nachbarstaaten sind die Schweiz und Österreich. Die
Hauptstadt von Liechtenstein ist Vaduz. Die Hauptstadt hat keinen Flughafen, keinen Bahnhof, man
kommt hierher mit einem Auto oder mit einem Bus. In der Hauptstadt leben 4500 Menschen.
An der Spitze des Staates steht der Fürst, es ist also eine konstitutionelle Monarchie.
Liechtenstein hat sein Parlament. Es heiβt der Landtag und wird auf vier Jahre gewählt. Der Fürst
ernennt eine Koalitionsregierung, die aus 4 Ministern und dem Regierungschef besteht. Die
politische Macht teilen die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Vaterländische Union (VU).
Die linke Christlich-Soziale Partei (CSP) hat keine Vertreter im Parlament. Liechtenstein gliedert
sich in zwei Bezirke: in das Unterland (Schellenberg) mit 5 Gemeinden und das Oberland
(Landschaft Vaduz) mit 6 Gemeinden.
Das Fürstentum ist 1719 gegründet. Unabhängig ist der Staat 1866 geworden. Seit 1924 ist
Liechtenstein in Währungs- und Zollunion mit der Schweiz verbunden, sie vertritt auch das Land
im Ausland seit 1919. Liechtenstein ist heute ein hochentwickelter europäischer Staat.
Der Schwerpunkt in der Industrie liegt in der Optik und Verarbeitung. Seine Betriebe
erzeugen auch Textilien und Konserven. In der Landwirtschaft werden Rüben und Bohnen
angebaut. Die Viehaltung ist auch produktiv. Reizvolle Rhein- und Alpenlandschaften ziehen viele
Touristen an. Hier gibt es historische Bauwerke und Museen, die viel Interessantes bieten. In der
Hauptstadt ist das Schloss Vaduz sehenswert, in dem die Residenz des Landfürsten ist. Diese Burg
stammt aus dem 14. Jahrhundert. Im Landesmuseum kann man sich mit der Geschichte und Kultur
des Fürstertums bekannt machen. Die Fürstliche Gemäldegalerie steht auch den Gästen zur
Verfügung. Weltbekannt ist das Postmuseum, in dem man eine einzigartige Briefmarkensammlung
sehen kann. Die ersten Briefmarken wurden in Liechtenstein bereits 1912 herausgegeben. Sie sind
mit der Geschichte des Fürstentums verbunden. Die Briefmarken aus Liechtenstein genieβen einen
guten Ruf unter den Philatelisten in der ganzen Welt
Aufgaben zur Lektion
1. Korrigieren Sie!
Die Schweiz grenzt an Deutschland, Polen, Österreich, Ungarn und Frankreich. Auβer
Deutsch spricht man in der Schweiz noch Französisch und Spanisch. Die Zahl der Bevölkerung ist
über 10 Millionen Einwohner. Die Fläche beträgt 38 000 Quadratkilometer. Die Schweiz ist kein
Hochgebirgsland. Sie besitzt auch keine natürlichen Grenzen. Touristen, Alpinisten und
Wintersportler besuchen die Schweiz nicht gern. Die Schweiz besteht aus Bundesländern. Die
gesetzgebende Macht im Land hat der Bundesrat. Er wählt auf seinen Tagungen das Parlament und
den Bundespräsidenten. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Die Bundesversammlung
wählt den Präsidenten für 4 Jahre mit Recht auf Wiederwahl. Der Bundespräsident hat groβe
Vollmachten.
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