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3     Leitung der Unternehmung






                              Die  Aufgaben  leitender  Personen  nennt  man  Leitungsfunktionen.  Sie
               vollziehen sich in aufeinanderfolgenden Zeitabschnitten (Phasen):














                                                  Zielsetzung


               Oberziele
               Es sind Ziele von grundlegender Bedeutung fur eine Unternehmung. Man nennt sie
               deshalb Unternehmungsziele. Im Vordergrund stehen folgende Zielsetzungen:
                a) Unternehmungen, die nach erwerbswirtschaftlich in Prinzip handeln, streben nach
                  Gewinn durch Versorgung des Marktes mit Guten.
                b)  Unternehmungen,  die  nach  gemeinwirtschaftlichem  Prinzip  handeln,  erstreben
                  kostendeckende Befriedigung des Kollektivbedarfs


               Weitere  Unternehmungsziele,  welche  diese  erganzen,  aber  ihnen  auch  zeitweise
               entgegengerichtet sein konnen, sind unterschiedlich begrundet.
               —  wirtschaftlich:  Erhaltung  oder  Ausdehnung  von  Marktanteilen,  Sicherung  oder
                 Erweiterung der Betriebs-Substanz, Verwirklichung technischer Ideen;
               —personlich:  Streben  nach  wirtschaftlicher  Macht,  Ansehen  in  der  Offentlichkeit,
                 Pflege der Firmentradition;
               —sozial:  Bereitstellung  und  Erhaltung  von  Arbeitsplatzen,  Versorgung  der
                 Bevolkerung mit Gutern. Forderung der Gesellschaft durch Stiftungen, Forderung
                 des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder in Genossenschaften.


                                   Zwischen- und Unterziele


                               Sie  sind  notwendig,  weil  ein  Oberziel  meistens  nicht  auf  direktem  Weg
               erreicht werden kann.
                               Die  Festlegung  des  Unternehmungszieles  ist  Aufgabe  der  oberen
               Leitungsebene,       Zwischen-      und     Unterziele     werden      von     nachgeordneten
               Leitungsorganen festgelegt.





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