Page 35 - INHALTSVERZEICHNIS
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Der  letzte  Punkt  birgt  die  groЯe  Gefahr  fьr  die  KGaA  in  sich:  Die
               Komplementare  mьssen  nicht  unbedingt  die  notwendigen  Fachkenntnisse  besitzen;

               das Nachfolgeproblem besteht.

                        Daneben kann es leicht zu Spannungen zwischen den Komplementдren und
               den Kommanditaktionдren kommen: Erstere sind fьr eine mцglichst hohe Gewinn-
               thesaurierung (-einbehaltung), letztere fьr eine mцglichst hohe Ausschьttung.

                        Aus diesen Grьnden ist die KGaA sehr selten.


                        Genossenschaft (eG)


                        Kapitalaufbringung
                        - Bei der Grьndung sind mindestens 7 Personen (Genossen) notwendig, die
               eine Einlage (Geschдftsanteil) ьbernehmen .
                        - Eine Kapitalerhцhung erfolgt durch
                        - eine Erhцhung des Geschдftsanteils,
                        —   Aufnahme neuer Genossen,
                        — Ьbernahme weiterer Geschдftsanteile durch die Genossen (z. B. Pflicht-
               beteiligung) .
               Eine Genossenschaft hat
                        - kein festes Grundkapital,                  - keine feste Mitgliederzahl.

                        Haftung
                        - Die Genossenschaft haftet mit ihrem Vermцgen .
                        - Die Haftung der Genossen fьr die Verbindlichkeiten der Genossenschaft fьr
               den Fall des Konkurses ist in der Satzung (Statut) geregelt: Die Genossen haften
               mindestens  mit  ihrem  Geschдftsanteil;  eine  beschrдnkte  NachschuЯ-pflicht
               (Haftsumme) oder eine unbeschrдnkte NachschuЯpflicht kann vereinbart werden .
                        -  Verletzen  Vorstandsmitglieder  die  Sorgfalt  eines  ordentlichen  und
               gewissenhaften  Geschдftsleiters,  so  sind  sie  der  Genossenschaft  gegenьber  als
               Gesamtschuldner schadensersatzpflichtig .
                        -  Das gleiche gilt fьr Aufsichtsratsmitglieder .

                        Geschдftsfьhrung

                        Sie  erfolgt  durch  den  Vorstand,  der  aus  mindestens  zwei  Mitgliedern
               besteht, die Genossen sein mьssen .
                        -  Es  herrscht  der  Grundsatz  der  eigenverantwortlichen  Gesamtgeschдfts-
               fьhrungsbefugnis, die durch das Statut beschrдnkt werden kann .





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