Page 36 - INHALTSVERZEICHNIS
P. 36

-  Der  Aufsichtsrat  ьberwacht  die  Geschдftsfьhrung  des  Vorstands.
               Seine Mitglieder mьssen Genossen sein und werden von der Generalversammlung —
               gewдhlt .
                        -    Die     Genossen       ьberwachen         die    Geschдftsfьhrung        in    der
               Generalversammlung . In Genossenschaften mit mehr als 1500 Genossen kann, mit
               mehr  als  3000  Genossen  muЯ  eine  Vertreterversammlung  an  die  Stelle  der
               Generalversammlung treten .

                        Vertretung
                        - Die Gesamtvertretungsbefugnis des Vorstands in allen gerichtlichen und
               auЯergerichtlichen Angelegenheiten ist unbeschrдnkbar .
                        -  Ein  zur  Gesamtvertretung  befugter  Vorstand  kann  einzelne
               Vorstandsmitglieder  zur  Vornahme  bestimmter  Geschдfte  oder  zur  Vornahme
               bestimmter Arten von Geschдften ermдchtigen .
                        -  Durch  das  Statut  kann  die  Einzelvertretungsbefugnis  oder  die
               Vertretung  durch  ein  Vorstandsmitglied  und  einen  Prokuristen  festgelegt
               werden.

                        Ergebnisverteilung
                        Ein Gewinn wird wie folgt verteilt:
                        - Zuweisung zu einem Reservefonds, wenn dies das Statut vorschreibt.
                        - Verteilung des Restes nach dem Geschдftsguthaben(Einzahlung /. Verlust
               + Gewinn)

                            Der  Gewinnanteil  des  Genossen  wird  so  lange  dem  Guthaben

               zugeschrieben, bis der Geschдftsanteil erreicht ist.

                        Ein Verlust wird
                        - nach dem Geschдftsguthaben verteilt und
                        - vom Geschдftsguthaben abgeschrieben.

                        Die Ergebnisverteilung kann durch das Statut oder durch den BeschluЯ der
               Generalversammlung geregelt werden .

                        Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei einer Genossenschaft.
                      -  um  einen  ZusammenschluЯ  vieler  einzelner  Personen  oder  kleiner
               bzw.mittlerer Betriebe,
                        - mit dem Ziel, wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.

                        Der  wirtschaftliche  Vorteil  richtet  sich  nach  der  Art  der  Genossenschaft.
               Wir unterscheiden :




                                                                                                             35
   31   32   33   34   35   36   37   38   39   40   41