Page 38 - INHALTSVERZEICHNIS
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-  Sie  verfьgen  ьber  die  Gesamtgeschдftsfьhrungsbefugnis  ;  fьr  jedes
               Geschдft ist die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig.
                        - Die Einzelgeschдftsfьhrungsbefugnis kann vereinbart werden , jedoch hat
               jeder Gesellschafter ein Widerspruchs- und Nachprьfungsrecht .

                        Die  Vertretung  ist  an  die  Geschдftsfьhrung  gekoppelt  .  Die
               Ergebnisverteilung  ist  meist  durch  den  Gesellschaftsvertrag  geregelt;  ansonsten
               gelten .

                        Wirtschaftlich  betrachtet  ist  die  Gelegenheitsgesellschaft  dort  von
               Bedeutung, wo
                        - Unternehmen als gleichberechtigte Partner
                        - gemeinsame Interessen verfolgen,
                        - ohne sich auf Dauer aneinander zu binden.

                        Dadurch ist es mцglich,
                      -  Geschдfte  abzuwickeln,  fьr  die  die  Finanzkraft  eines  Unternehmens  nicht

               ausreicht;
                      - das Risiko aufzuteilen.

                        Wir finden die BGB-Gesellschaft
                        - bei der Abwicklung von GroЯauftrдgen (z. B. Bau eines Stahlwerkes),
                      - im Emissionsgeschдft (Bankenkonsortium ьbernimmt Plazierung von Aktien
               und Obligationen),
                        - im Kreditgeschдft (Bankenkonsortium gewдhrt GroЯkredit),
                        - bei Versicherungen (Risikodeckung bei GroЯobjekten),
                        - im Hoch- und Tiefbau (Arbeitsgemeinschaften),
                        - im Ьberseegeschдft.

                        Aufgrund  des  Grundsatzes  der  Vertragsfreiheit  ist  es  mцglich,  den
               Gesellschaftsvertrag an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.




                        Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)



                        Bei der VVaG handelt es sich um eine Abwandlung der Genossenschaft. Es
               schlieЯen sich viele Personen zusammen mit dem Ziel, ihre Versicherungsbedьfnisse
               zu  befriedigen.  Die  Vereinsmitglieder  sind  Versicherungsnehmer  und  Versicherer
               zugleich.  Ihre  Mitgliedschaft  beginnt  mit  dem  AbschluЯ  des  Versieche-
               rungsvertrages und endet mit seinem Erlцschen.




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