Page 37 - INHALTSVERZEICHNIS
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Genossenschaften
Erwerbsgenossenschaften Wirtschaftsgenossenschaften
sollen den Gewerbebetrieb sollen dem Privathaushalt der
der Genossen fцrdern Genossen zugute kommen
- Kreditgenossenschaften - Konsumgenossenschaft
- Einkaufsgenossenschaft - Baugenossenschaft
- Absatzgenossenschaft
- Produktionsgenossenschaft
- Betriebsgenossenschaft
- Verkehrsgenossenschaft
- Bezugsgenossenschaft
Genossenschaften bezeichnet man auch als Selbsthilfeorganisationen. Ihre
Ursprьnge gehen auf den ZusammenschluЯ wirtschaftlich Schwacher (z. B.
Handurker, Landwirte, Privathaushalte) zum Schutz vor einem immer weitergehen-
dem Zurьckfallen gegenьber den GroЯbetrieben zurьck. DemgemдЯ ist es auch eine
Aufgabe der Genossenschaften, Gewinn zu erzielen. Ihre Aufgabe ist es vielmehr,
je nach ihrem Zweck
- Leistungen
- zu gьnstigen Bedingungen
fьr die Genossen zu erbringen. Aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte
verbinden die Genossenschaften wirtschafts- und sozialpolitische Zielsetzungen
miteinander.
Gelegenheitsgesellschaft (BGB-Gesellschaft)
Die Kapitalaufbringung erfolgt durch Beitrдge von mindestens zwei
Gesellschaftern .
Die Haftung der Gesellschafter als Gesamtschuldner ist unbeschrдnkt .
Durch einen Vertrag mit den Glдubigern kann die Haftung auf das Gesellschafts-
vermцgen beschrдnkt werden.
Die Geschдftsfьhrungsbefugnis steht den Gesellschaftern zu:
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