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- Betriebsverwaltungs-GmbH: Ein Unternehmen ьbertrдgt sein Vermцgen
auf die GmbH und pachtet dieses dann wieder von der GmbH. Ausschlaggebend sind
meist steuerliche Grьnde.
Die Zahl der GmbHs erhцht sich stдndig: Durch den Wegfall der
Doppelbesteuerung im Rahmen der Kцrperschaftsteuerreform wird der Gewinn nur
noch einmal, nдmlich beim GmbH-Gesellschafter, versteuert. Wegen der
Haftungsbeschrдnkung ist es deshalb fьr viele Einzelunternehmer bzw.
Gesellschafter von Personengesellschaften interessant, ihre Unternehmungen in eine
GmbH umzuwandeln.
Aktiengesellschaft (AG)
Bei der AG handelt es sich um eine typische Kapitalgesellschaft. Die einzige
Verbindung zwischen dem Unternehmen und den Inhabern stellt der Kapitalanteil
dar. Die personelle Trennung zwischen Eigentum und Leitung macht es notwendig,
die Interessen der Inhaber durch besondere MaЯnahmen zu schьtzen. Deshalb hat
der Gesetzgeber die Verfassung der AG geregelt und bestimmte Organe festgelegt :
Organ Aufgabe
eigenverantwortliche Leitung der Gesellschaft unter
Wahrung der Betriebsinteressen
Vorstand
Ьberwachung des Vorstandes unter Wahrung der Kapital-
interessen
Aufsichtsrat
Fassung von Beschlьssen unter Wahrung der Aktionдrs-
Haupt- interessen
versammlung
Organe der AG
In der Hauptversammlung ьben die Aktionдre ihre Rechte in den Angelegenheiten
der AG aus . Diese Rechte sind:
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