Page 30 - INHALTSVERZEICHNIS
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Jede  Дnderung  der  Vertretungsbefugnis  ist  in  das  Handelsregister
               einzutragen.

                        Ergebnisverteilung

                        Ein JahresьberschuЯ  wird nach folgendem Schema verteilt:
                        - Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr
                        - Einstellung in die Gewinnrьcklage/gesetzliche Rьcklage: In sie sind so
               lange mindestens 5 % des Jahresьberschusses einzustellen, bis 10 % des gezeichneten
               Kapitals  (Grundkapitals)  erreicht  sind  .  Die  Satzung  kann  einen  hцheren  Teil  des
               Grundkapitals  bestimmen,  der  dann  als  Gewinn-rьcklage/satzungsmдЯige
               Rьcklagen auszuweisen ist.

                        - Einstellung in die Gewinnrьcklagefreie Rьcklage: Stellen Vorstand und
               Aufsichtsrat  den  JahresabschluЯ  fest,  so  dьrfen  hцchstens  50  %  des  nach  einem
               Verlustvortrag  und  der  Einstellung  in  die  Gewinnrьcklage/gesetzliche  Rьcklagen
               verbleibenden Betrags in die Gewinnrьcklage/freie Rьcklagen eingestellt werden. Die
               Satzung kann einen hцheren Teil bestimmen. Diese Ermдchtigung erlischt, wenn die
               freie Rьcklage 50 % des Grundkapitals betrдgt,

                        Der verbleibende Rest heiЯt Bilanzgewinn (Reingewinn). Dieser wird durch
               BeschluЯ der Hauptversammlung wie folgt verteilt :
                        - Haben Vorstand und Aufsichtsrat den JahresabschluЯ festgestellt, so kann
               sie die Einstellung weiterer Betrдge in die freie Rьcklage beschlieЯen .
                        - Gewinnbeteiligung der Vorstandsmitglieder (Vorstandstantiemen)
                        - Gewinnbeteiligung der Aufsichtsratsmitglieder (Aufsichtsratstantiemen)
                        - Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer
                        - Gewinnanteil der Aktionдre (Dividende):
                        Die Dividende kann ausgeschьttet werden als
                           — Dividende fьr Stammaktien,
                           — Dividende fьr Vorzugsaktien,
                           — Bonus (Zusatz- oder Sonderdividende).

                         -Gewinnvortrag:            Der        nach       Abzug          aller      genannten
               Verwendungsmцglichkeiten verbleibende Gewinn wird in das nдchste Geschдftsjahr
               vorgetragen.

                        Ein Jahresfehlbetrag (Jahresverlust) wird wie folgt ausgeglichen:
                        - Ausgleich durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
                        - Ьbernahme als Verlustvortrag in das kommende Geschдftsjahr

                        Wurde  ьber  mehrere  Geschдftsjahre  hinweg  ein  Jahresfehlbetrag
               erwirtschaftet so kцnnen folgende MaЯnahmen ergriffen werden :



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