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Art des Vorzugs / Zweck                                   Bedeutung

                Mehrstimmrecht                                 Ausstattung z. B. mit fьnffachem Stimm
                EinfluЯ                                        recht;  Ausgabe  neuer  Mehrstimmrechls-
                — eines GroЯaktionдrs,                         aktien verboten.
                — einer Familie
                soll gesichert bleiben.

                Vorzugsdividende                               hцhere Dividende oder Mindestdividende
                —     Ein  GroЯaktionдr  soll  besonders  oder  Vorabdividende  oder  Bevorzugung
                     befriedigt werden.                        bei  der  Verteilung  der  Restdividende;
                —      Kleinaktionдre  sollen  zufrieden- Kombinationen mцglich.
                     gestellt werden.
                —  Neue  Eigentьmer  sollen  gefunden
                     werden bei schlechtem Bцrsenkurs.
                Ohne Slimmrecht                                Stimmrecht wird zugunsten einer hцheren
                —           Das       Auftauchen       eines  Dividende aufgegeben.
                     GroЯaktionдrs        soll    verhindert
                     werden.


                        An  die  Ьbertragung  der  Aktien  kцnnen  bestimmte  Bedingungen  geknьpft
               sein:

                        -  Es  gibt    Inhaberaktien  .  Der  Besitzer  der  Aktie  kann  die  mit  ihr
               verbundenen Rechte geltend machen. Sie garantiert die Anonymitдt des Besitzers und
               ist  deshalb  sowohl  fьr  das  breite  Publikum  als  auch  цffentlichkeitsscheue
               Kapitalbesitzer interessant. Stammaktien sind in der Regel Inhaberaktien.
                        - Namensaktien lauten auf den Namen des Inhabers und sind unter Bezeich-
               nung des Inhabers nach Namen, Wohnort und Beruf im Aktienbuch der Gesellschaft
               zu fьhren. Zu ihrer Ьbertragung ist ein Indossament notwendig. Der Verkauf muЯ der
               Gesellschaft  gemeldet  werden.  Das  Aktiengesetz  schreibt  vor,  daЯ  teileingezahlte
               Aktien stets  als  Namensaktien  ausgegeben  werden  mьssen. Dadurch  weiЯ die  AG
               stets, an wen sie sich wenden muЯ, um die ausstehenden Einlagen einzuberufen. Die
               Satzung der AG kann die Ausgabe von Namensaktien vorschreiben. Meist handelt es
               sich in diesem  Fall um  Vorzugsaktien: Die  AG  will  wissen,  wer  an ihr  besondere
               Rechte  hat.  Allerdings  ist  der  Verwaltungsaufwand  (Fьhren  des  Aktienbuches)  so
               groЯ, daЯ die Namensaktie selten ist.


                        Haftung
                        - Die AG haftet mit ihrem Eigenkapital (Grundkapital und Rьcklagen).




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