Page 26 - INHALTSVERZEICHNIS
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-  Stimmrecht  :  Es  wird  grundsдtzlich  nach  den  Aktiennennbetrдgen
               ausgeьbt,  d.  h.  je  Kapitalanteil  (z.  B.  50,—  DM)  verfьgt  der  Aktionдr  ьber  eine
               Stimme.  Der  Aktionдr  kann  sein  Stimmrecht  selbst  ausьben  oder  durch  einen
               bevollmдchtigten  Stellvertreter  (z.  B.  einen  Bekannten  oder  ein  Kreditinstitut)
               wahrnehmen lassen.

                      - BeschluЯrecht  :  Mit  Hilfe  des  Stimmrechts  beschlieЯt  die  Haupt-
               versammlung  in  den  im  Aktiengesetz  oder  im  Gesellschaftsvertrag  (Satzung)
               genannten  Fдllen  (z.  B.  Wahl  der  Kapitalvertreter  im  Aufsichtsrat,  Satzungs-
               дnderungen). Die  Beschlьsse  werden  grundsдtzlich  mit  einfacher  Mehrheit gefaЯt,
               Satzungsдnderungen (z. B. Kapitalerhцhung) bedьrfen einer Dreiviertelmehrheit.

                      -  Auskunftsrecht : Jeder Aktionдr kann vom Vorstand Auskunft verlangen.

                        Die  ordentliche  Hauptversammlung  findet  alljдhrlich  statt  ;  eine
               auЯerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn es das Wohl der AG
               erfordert.

                        Der  Aufsichtsrat  ьberwacht  die  Geschдftsfьhrung  des  Vorstandes    und
               vertritt  die  AG  gerichtlich  und  auЯergerichtlich  gegenьber  dem  Vorstand  .  Seine
               Mitglieder werden von

                        - der Hauptversammlung (Kapitalvertreter),
                        - den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter)

               auf vier Jahre gewдhlt. Die Zahl der Arbeitnehmervertreter richtet sich danach, ob
               das  Betriebsverfassungsgesetz  ,  das  Mitbestimmungsgesetz  oder  das  Montan-
               Mitbestimmungsgesetz  auf  die  AG  Anwendung  findet  .  Die  Zahl  der
               Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach dem Grundkapital .

                        Auf den vierteljahrlichen Aufsichtsratssitzungen wird er vom Vorstand uber
               die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft infirmiert ,

                        - prьft er die Bьcher der AG ,
                        - faЯt er seine Beschlьsse .


                        Der Aufsichtsrat
                        -  wдhlt  aus  seiner  Mitte  einen  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrates  und
               mindestens einen Stellvertreter ,
                        - bestellt die Vorstandsmitglieder auf hцchstens fьnf Jahre ,
                        - ernennt den Vorstandsvorsitzenden .




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