Page 26 - INHALTSVERZEICHNIS
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- Stimmrecht : Es wird grundsдtzlich nach den Aktiennennbetrдgen
ausgeьbt, d. h. je Kapitalanteil (z. B. 50,— DM) verfьgt der Aktionдr ьber eine
Stimme. Der Aktionдr kann sein Stimmrecht selbst ausьben oder durch einen
bevollmдchtigten Stellvertreter (z. B. einen Bekannten oder ein Kreditinstitut)
wahrnehmen lassen.
- BeschluЯrecht : Mit Hilfe des Stimmrechts beschlieЯt die Haupt-
versammlung in den im Aktiengesetz oder im Gesellschaftsvertrag (Satzung)
genannten Fдllen (z. B. Wahl der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat, Satzungs-
дnderungen). Die Beschlьsse werden grundsдtzlich mit einfacher Mehrheit gefaЯt,
Satzungsдnderungen (z. B. Kapitalerhцhung) bedьrfen einer Dreiviertelmehrheit.
- Auskunftsrecht : Jeder Aktionдr kann vom Vorstand Auskunft verlangen.
Die ordentliche Hauptversammlung findet alljдhrlich statt ; eine
auЯerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn es das Wohl der AG
erfordert.
Der Aufsichtsrat ьberwacht die Geschдftsfьhrung des Vorstandes und
vertritt die AG gerichtlich und auЯergerichtlich gegenьber dem Vorstand . Seine
Mitglieder werden von
- der Hauptversammlung (Kapitalvertreter),
- den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter)
auf vier Jahre gewдhlt. Die Zahl der Arbeitnehmervertreter richtet sich danach, ob
das Betriebsverfassungsgesetz , das Mitbestimmungsgesetz oder das Montan-
Mitbestimmungsgesetz auf die AG Anwendung findet . Die Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach dem Grundkapital .
Auf den vierteljahrlichen Aufsichtsratssitzungen wird er vom Vorstand uber
die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft infirmiert ,
- prьft er die Bьcher der AG ,
- faЯt er seine Beschlьsse .
Der Aufsichtsrat
- wдhlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden des Aufsichtsrates und
mindestens einen Stellvertreter ,
- bestellt die Vorstandsmitglieder auf hцchstens fьnf Jahre ,
- ernennt den Vorstandsvorsitzenden .
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