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die FDP verweigert sich jeglichem Verhandeln mit den Sozialdemokraten; einer großen Koalition
               aus  CDU/CSU  und  SPD  steht  zunächst  Schröders  chauvinistischer  Widerstand  gegen  eine
               Führungsrolle Angela Merkels im Wege.
                     2005 (22. November) große Koalition: die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, gegen die im
               Wahlkampf seitens der SPD noch eifrig gehetzt worden war, wird durch die Fraktionen von SPD
               und  CDU/CSU  zur  neuen  Bundeskanzlerin  gewählt;  das  Kabinett  besteht  zum  Teil  aus
               sozialdemokratischen  Ministern,  die  schon  mit  der  Schröder-Regierung  gescheitert  waren  (Ulla
               Schmidt,  Heidemarie  Wieczorek-Zeul,  Brigitte  Zypries),  zum  Teil  auch  aus  "Dinosauriern"  der
               Kohl-Ära (Wolfgang Schäuble, Horst Seehofer). Gerhard Schröder zieht sich aus der Politik zurück
               und tritt den Posten des Vorstandsvorsitzenden bei einem russischen Energie-Konsortium an; als
               eine seiner letzten Amtshandlungen hatte "Gas-Gerd" (Spott von Harald Schmidt) zuvor noch mit
               dem  russischen  Autokraten  Putin  ausgemacht,  eine  Gasleitung  durch  die  Ostsee  zu  bauen,  um
               Gasprom-Gas unter Umgehung Polens direkt von Rußland nach Deutschland befördern zu können.
                     2006 (Juni / Juli) in Deutschland findet die Fußball-Weltmeisterschaft statt; die Regierung
               nutzt die allgemeine Ablenkung von der Politik und beschließt eine Reihe von Maßnahmen, die vor
               allem  der  Sanierung  des  Staatshaushalts  dienen  sollen:  Anhebung  der  Mehrwertsteuer  zum  1.
               Januar  2007  um  2  Prozent;  Reform  des  Gesundheitswesens,  wobei  vor  allem  die  Arbeitgeber
               entlastet werden; Verfassungsänderung (mit der Zweidrittel-Mehrheit der Koalition) zur Reform des
               Föderalismus – der Bund verliert praktisch alle Kompetenzen im Bildungswesen, dafür müssen die
               im  Bundesrat  vertretenen  Länder  Einspruchsrechte  gegen  Bundesgesetze  abgeben;  Verschärfung
               der  Hartz-IV-Bestimmungen  –  es  soll  noch  mehr  Druck  auf  Arbeitslose  ausgeübt  werden,  jede
               Arbeit zu jedem noch so niedrigen Lohn anzunehmen.

                     Anhang zur Lektion 4

                                    Administrativer Aufbau der Bundesrepublik Deutschland

                        Bund                Unter Bund versteht man einen Bundesstaat oder einen Staatenbund.
                                        Er  basiert  auf  einem  geregelten  Bündnis  zwischen  Personen  oder
                                        Institutionen. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bund die höchste
                                        politische  Ebene  und  repräsentiert  das  Bündnis  der  einzelnen
                                        Bundesländer.
                  Bundespräsident           Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident. Er
                                        hat  eine  eher  schwache  Position  im  politischen  Gesamtsystem  mit
                                        hauptsächlich  repräsentativen  und  formalen  Aufgaben  und  Befugnissen.
                                        Der Bundespräsident wird durch die Bundesversammlung für fünf Jahre
                                        gewählt und kann für eine zweite Amtszeit wieder gewählt werden.
                   Bundeskanzler            Er  ist  der  Regierungschef  der  Bundesregierung  und  wird  durch  die
                                        Abgeordneten  des  Bundestages  mit  absoluter  Mehrheit  gewählt.  Er
                                        bestimmt und entlässt die Bundesminister, er gilt als eines der politischen
                                        Machtzentren der Bundesrepublik.
                     Bundestag              Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und entsendet einen Teil der
                                        Mitglieder  zur  Bundespräsidentenwahl.  Darüber  hinaus  beschließt  der
                                        Bundestag  Gesetze  und  wacht  unter  anderem  über  den  Bundeshaushalt
                                        und die Regierung.
                     Bundesrat              Die  Mitglieder  des  Bundesrats  werden  von  den  einzelnen
                                        Landesregierungen der Bundesländer gestellt. So kann die Teilnahme der
                                        Bundesländer an Bundesgesetzen gewährleistet werden. Jedes Bundesland
                                        erhält  nach der Zahl  seiner Einwohner  im  Bundesrat 3 - 6 Stimmen. In
                                        Konfliktfällen   zwischen   Bundesrat    und    Bundestag    kann    der
                                        Vermittlungsausschuss gerufen werden. Den Vorsitz im Bundesrat hat der
                                        Bundesratspräsident,  der  gleichzeitig  auch  die  Vertretung  des
                                        Bundespräsidenten ist.
                     Bundesland             Unter dem Begriff Bundesland versteht man ein Glied bzw. einen Teil
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