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eines Bundesstaates. Eine andere Bezeichnung wäre Staat oder Kanton
(Schweiz) für diese föderale Einheit.
Ministerpräsident Der Regierungschef eines Bundeslandes heißt Ministerpräsident oder
in den Stadtstaaten Regierender Bürgermeister (Berlin), Präsident des
Senats/Bürgermeister (Bremen), oder Erster Bürgermeister (Hamburg). Er
wird immer vom jeweiligen Landesparlament gewählt.
Durch die Legislaturperiode des jeweiligen Länderparlaments wird
die Amtszeit des Regierungschefs bestimmt.
Länderparlament Die Länderparlamente werden für eine Legislaturperiode von den
Wahlberechtigten des jeweiligen Bundeslandes gewählt. Sie kontrollieren
die Regierung, die Landeshaushalte und die Wahl des Regierungschefs.
Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer ist jedoch in Folge
verschiedener Grundgesetzänderungen stark eingeschränkt worden.
Die Länderparlamente werden in den Bundesländern Landtag und in
den Stadtstaaten Bürgerschaft oder Senat genannt.
Landkreis Ein Landkreis ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts
(nach deutschem Kommunalrecht). Er ist eine Verwaltungseinheit für
mehrere Städte und Gemeinden. Die Kreise übernehmen zahlreiche
Verwaltungsfunktionen (z. B. Kfz-Meldestellen, Krankenhäuser,
Müllentsorgung, Führerscheinstelle). Durch die Organe des Kreises wird
dieser erst handlungsfähig. Die Organe sind der i. d. R. alle fünf Jahre
gewählte Kreistag (in Bayern alle sechs, in Hessen und Schleswig-
Holstein alle vier Jahre) als Willensbildungsorgan und der Landrat bzw.
Oberkreisdirektor als Ausführungsorgan.
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (in einigen Bundesländern
aber auch kleinere Städte) gehören meist keinem Landkreis an. Sie
übernehmen die Aufgaben des Landkreises selbst, man bezeichnet sie als
kreisfreie Städte.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es jedoch auch
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, die nicht kreisfrei sind (z. B.
Recklinghausen, Neuss oder Hildesheim).
Die kreisangehörigen Städte, die aufgrund ihrer Größe (20.000 bis
100.000 Einwohner) teilweise Aufgaben einer kreisfreien Stadt erfüllen,
erhalten oftmals eine Art Sonderstatus. Diese Schwelle ist von Bundesland
zu Bundesland verschieden (z. B. in Baden-Württemberg bei 20.000, in
Rheinland-Pfalz bei 25.000 Einwohnern).
Landrat Der Landrat/die Landrätin ist Hauptverwaltungsbeamter und Organ
des Landkreises. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen heißt dieses
Organ Oberkreisdirektor.
Der Landrat ist hauptamtlich als Kreisbeamter auf Zeit (sechs Jahre)
tätig. Seine ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten sind für die Wahlzeit des
Kreistags gewählt.
Zu seinen wichtigsten Kompetenzen gehört die gesetzliche
Vertretung des Landkreises, die Wahrnehmung der Geschäfte der
laufenden Verwaltung, seine Aufgaben als Leiter der Verwaltung des
Landkreises sowie die Ausführung der Beschlüsse des Kreistags.
Er ist auch Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und
Arbeiter (mit Ausnahme der Kreisbeigeordneten) des Kreises.
In Bayern und Rheinland-Pfalz ist der Landrat gleichzeitig
Vorsitzender des Kreistages und aller seiner Ausschüsse mit Ausnahme
des Rechnungsprüfungsausschusses. In Schleswig-Holstein wird diese
Funktion durch den Kreispräsidenten wahrgenommen.
Bürgermeister Als Bürgermeister wird das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde
bezeichnet. Er wird je nach Bundesland direkt von den Bürgern oder aber
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