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vom Stadt-/Gemeinderat gewählt. Das Bürgermeisteramt wird entweder
ehrenamtlich oder hauptberuflich bekleidet. In größeren Städten gibt es
zudem den Titel des Ersten Bürgermeisters bzw. Oberbürgermeisters.
In größeren Städten gibt es einen Oberbürgermeister bzw. eine
Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete.
In der norddeutschen Ratsverfassung wird zwischen Bürgermeister
und Stadtdirektor/Gemeindedirektor unterschieden, im Allgemeinen sind
beide Funktionen jedoch in einem Amt vereint.
In den Stadtstaaten haben der Regierende Bürgermeister (Land
Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und der
Bürgermeister (Freie Hansestadt Bremen) gleichzeitig die Funktion des
Ministerpräsidenten des Bundeslandes inne.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie mit
Mehrparteiensystem, die auf dem 1949 verabschiedeten Grundgesetz basiert. Auf Grund der
deutschen Vereinigung wurde das Grundgesetz 1990 leicht verändert. Staatsoberhaupt ist der
Bundespräsident (seit 2004 Horst Köhler), der von der Bundesversammlung für eine Amtszeit von
fünf Jahren gewählt wird (einmalige Wiederwahl möglich). Seine Aufgaben sind vornehmlich
repräsentativer Art; er vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich, besitzt aber auch
einige bedeutende Letztentscheidungskompetenzen. Die Staatsgeschäfte führt der Bundeskanzler
(seit 2005 Angela Merkel, CDU), der vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und vom Parlament
gewählt wird. Normalerweise ist er Vertreter der stärksten Partei im Parlament bzw. einer
entsprechenden Koalition mehrerer Parteien. Der Bundeskanzler schlägt die Minister seines
Kabinetts vor, die dann offiziell vom Bundespräsidenten ernannt werden. Das Parlament in
Deutschland ist der Deutsche Bundestag, dessen Mitglieder (598 plus eventuelle Überhangmandate)
für vier Jahre vom Volk gewählt werden (teilweise direkt, teilweise über Parteilisten). Alle Gesetze,
die der Bundestag verabschiedet, müssen vom Bundesrat bewilligt werden. Der Bundesrat stellt
eine Interessenvertretung der Bundesländer dar mit Vertretern der einzelnen Länder.
Die mitglieder- und wählerstärksten Parteien im Bundestag sind die Sozialdemokratische
Partei (SPD), Christdemokraten/Christsoziale (CDU/CSU), die Freien Demokraten (FDP), Bündnis
90/Die Grünen und Die Linke. Nur Parteien, die bei den Bundestagswahlen mehr als 5 % der
Stimmen erreichen, werden in den Bundestag aufgenommen (Fünf-Prozent-Sperrklausel).
Die Ausführung der Bundesgesetze obliegt den einzelnen Bundesländern, die eigene
Parlamente und Regierungen haben, wobei Bundesrecht mehr gilt als Länderrecht. Über die
Einhaltung der Gesetze bzw. deren Übereinstimmung mit dem Grundgesetz wacht das
Bundesverfassungsgericht (mit Sitz in Karlsruhe). Die Gerichtsbarkeit (Judikative) wird von
unabhängigen Richtern wahrgenommen. Gegen Urteile des Amts- und Landgerichts kann bei den
Oberlandesgerichten Berufung eingelegt werden, oberste Instanz ist der Bundesgerichtshof.
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern,
Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Schleswig-Holstein (alte Bundesländer), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (neue Bundesländer).
Anhang zur Lektion 5
Die größten Branchen in Deutschland
Zehn große Branchen dominieren den deutschen Arbeitsmarkt. Hier finden Millionen an
Bürgern eine Arbeit und erwirtschaften hunderte von Milliarden Euro.
Auf Platz 1: Die Gesundheitsbranche
Die größte Branche in Deutschland widmet sich dem Wohlergehen der Bevölkerung. Mit ihr
ist fast jeder von uns schon irgendwie in Berührung gekommen, sei es wegen eines Impftermins
oder eines bestimmten Medikaments. Die Rede ist von der Gesundheitsbranche. 4,7 Millionen
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