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vom  Stadt-/Gemeinderat  gewählt.  Das  Bürgermeisteramt  wird  entweder
                                        ehrenamtlich  oder  hauptberuflich  bekleidet.  In  größeren  Städten  gibt  es
                                        zudem den Titel des Ersten Bürgermeisters bzw. Oberbürgermeisters.
                                             In  größeren  Städten  gibt  es  einen  Oberbürgermeister  bzw.  eine
                                        Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete.
                                             In  der  norddeutschen  Ratsverfassung  wird  zwischen  Bürgermeister
                                        und Stadtdirektor/Gemeindedirektor unterschieden,  im  Allgemeinen  sind
                                        beide Funktionen jedoch in einem Amt vereint.
                                             In  den  Stadtstaaten  haben  der  Regierende  Bürgermeister  (Land
                                        Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und der
                                        Bürgermeister  (Freie  Hansestadt  Bremen)  gleichzeitig  die  Funktion  des
                                        Ministerpräsidenten des Bundeslandes inne.

                      Die   Bundesrepublik    Deutschland     ist   eine   parlamentarische   Demokratie    mit
               Mehrparteiensystem,  die  auf  dem  1949  verabschiedeten  Grundgesetz  basiert.  Auf  Grund  der
               deutschen  Vereinigung  wurde  das  Grundgesetz  1990  leicht  verändert.  Staatsoberhaupt  ist  der
               Bundespräsident (seit 2004 Horst Köhler), der von der Bundesversammlung für eine Amtszeit von
               fünf  Jahren  gewählt  wird  (einmalige  Wiederwahl  möglich).  Seine  Aufgaben  sind  vornehmlich
               repräsentativer  Art; er  vertritt die  Bundesrepublik Deutschland  völkerrechtlich,  besitzt aber auch
               einige  bedeutende  Letztentscheidungskompetenzen.  Die  Staatsgeschäfte  führt  der  Bundeskanzler
               (seit 2005 Angela Merkel, CDU), der vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und vom Parlament
               gewählt  wird.  Normalerweise  ist  er  Vertreter  der  stärksten  Partei  im  Parlament  bzw.  einer
               entsprechenden  Koalition  mehrerer  Parteien.  Der  Bundeskanzler  schlägt  die  Minister  seines
               Kabinetts  vor,  die  dann  offiziell  vom  Bundespräsidenten  ernannt  werden.  Das  Parlament  in
               Deutschland ist der Deutsche Bundestag, dessen Mitglieder (598 plus eventuelle Überhangmandate)
               für vier Jahre vom Volk gewählt werden (teilweise direkt, teilweise über Parteilisten). Alle Gesetze,
               die  der  Bundestag  verabschiedet,  müssen  vom  Bundesrat  bewilligt  werden.  Der  Bundesrat  stellt
               eine Interessenvertretung der Bundesländer dar mit Vertretern der einzelnen Länder.
                     Die  mitglieder-  und  wählerstärksten  Parteien  im  Bundestag  sind  die  Sozialdemokratische
               Partei (SPD), Christdemokraten/Christsoziale (CDU/CSU), die Freien Demokraten (FDP), Bündnis
               90/Die  Grünen  und  Die  Linke.  Nur  Parteien,  die  bei  den  Bundestagswahlen  mehr  als  5  %  der
               Stimmen erreichen, werden in den Bundestag aufgenommen (Fünf-Prozent-Sperrklausel).
                     Die  Ausführung  der  Bundesgesetze  obliegt  den  einzelnen  Bundesländern,  die  eigene
               Parlamente  und  Regierungen  haben,  wobei  Bundesrecht  mehr  gilt  als  Länderrecht.  Über  die
               Einhaltung  der  Gesetze  bzw.  deren  Übereinstimmung  mit  dem  Grundgesetz  wacht  das
               Bundesverfassungsgericht  (mit  Sitz  in  Karlsruhe).  Die  Gerichtsbarkeit  (Judikative)  wird  von
               unabhängigen Richtern wahrgenommen. Gegen Urteile des Amts- und Landgerichts kann bei den
               Oberlandesgerichten Berufung eingelegt werden, oberste Instanz ist der Bundesgerichtshof.
                     Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern,
               Berlin,  Bremen,  Hamburg,  Hessen,  Niedersachsen,  Nordrhein-Westfalen,  Rheinland-Pfalz,
               Saarland,  Schleswig-Holstein  (alte  Bundesländer),  Brandenburg,  Mecklenburg-Vorpommern,
               Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (neue Bundesländer).

                     Anhang zur Lektion 5

                                               Die größten Branchen in Deutschland

                     Zehn  große  Branchen  dominieren  den  deutschen  Arbeitsmarkt.  Hier  finden  Millionen  an
               Bürgern eine Arbeit und erwirtschaften hunderte von Milliarden Euro.
                     Auf Platz 1: Die Gesundheitsbranche
                     Die größte Branche in Deutschland widmet sich dem Wohlergehen der Bevölkerung. Mit ihr
               ist fast jeder von uns schon irgendwie in Berührung gekommen, sei es wegen eines Impftermins
               oder  eines  bestimmten  Medikaments.  Die  Rede  ist  von  der  Gesundheitsbranche.  4,7  Millionen

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