Page 68 - INHALTSVERZEICHNIS
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Aufgaben:
1. Nach welchen Gesichtspunkten werden Sachen eingeteilt? Begrunden Sie diese
Einteilung.
2. Uberlegen Sie: Aus welchen wirtschaftlichen Grunden werden neben den Sachen
auch die Rechte genannt?
3. Erklaren Sie die Begriffe Rechtssubjekt und Rechtsobjekt.
4. Nennen Sie je acht Beispiele fьr vertretbare und unvertretbare Sachen.
5. Grenzen Sie die Begriffe «Sache» und «.Recht» voneinander ab,
6. Nach welchen Gesichtspunkten werden Sachen eingeteilt?
7. Was versteht man unter einem Anspruch?
8. Nennen Sie sechs Beispiele fьr Anspruche.
Besitz und Eigentum
Das grundlegende dingliche Recht ist das Recht auf Eigentum. (Die
Bezeichnung«dingliche Rechte» ruhrt daher, dass diese Rechte von einem «Ding»
oder einer Sache abgeleitet werden.) Eng mit dem Eigentum verbunden ist der Besitz.
Unter (unmittelbarem) Besitz versteht man die tatsachliche Herrschaft ьber eine
Sache.
„Tatsachliche Herrschaft" bedeutet, dass der Besitzer die Sache
ordnungsgemassnutzen darf; er kann sie aber auch beschadigen oder vernichten
Beispiel: — Einen geliehenen PKW kann man wie vorgesehen fьr die
Urlaubsreise benutzen.
— Man kann aber auch die Fenster mit einem Hammer einschlagen.
— Es ist sogar moglich, ihn in Brand zu stecken und zu vernichten.
Es ist eine ganz andere Frage, ob
— der Besitzer dem Eigentumer gegenьber schadensersatzpflichtig wird;
— der Besitz rechtmassig erworben wurde oder nicht (z. B. durch Diebstahl).
Eigentum bedeutet die rechtliche Herrschaft ьber eine Sache.
„Rechtliche Herrschaft“ bedeutet, dass der Eigentumer
– mit der Sache beliebig verfahren kann (z. B. verleihen, verkaufen, vernichten,
belasten);
– andere von jeder Einwirkung ausschliessen kann (z. B. vom Befahren eines
Grundstuсks).
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