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– die eine eigene organisatorische Einheit besitzen,
– denen die Rechtsordnung die Rechtsfahigkeit verleiht.
Es handelt sich um eigene Rechtspersonlichkeiten, die durch ihre Organe oder
besondere Vertreter handeln. Die Art der Organe ist in Gesetzen oder
in der Satzung der juristischen Person festgelegt.
Die Rechtsfahigkeit wird juristischen Personen verliehen durch
– die Eintragung in ein offentliches Register (z. B. Eintragung eines
Vereins in das Vereinsregister),
– Verwaltungsakt (z. B. Genehmigung einer privatrechtlichen
Stiftung durch z.B. das Amtsgericht),
– ein Gesetz (z. B. Bundesanstalt fur Arbeit durch das Arbeitsforderungsgesetz).
Entsprechend wird einer juristischen Person die Rechtsfahigkeit entzogen.
Juristische Personen des Juristische Personen des offentlichen
Privatrechts Rechts
Die Entstehung und Verfassung beruhen Entstehung und Verfassung beruhen auf
auf den Rechtsnormen des Privatrechts den Rechtsnormen des offentlichen Rechts.
insbesondere des Gesellschaftsrechts. Gleichwohl konnen sie privatrechtlich
handeln ( z. B. Kauf von Grundstucken,
Mieten von Geschaftsraumen).
eingetragene ldealvereine ( e. V.) — Korperschaften, z. B.
Ihr Zweck ist nicht auf einen wirt- -Gebietskorperschaften (Bund, Lan-
schaftlichen Geschaftsbetrieb gerichtet der, Gemeinden)
(z. B. Sportverein, Kunstverein). -Sozialversicherungstrager
- wirtschaftliche Vereine (z. B. Ortskrankenkassen)
Ihr Zweck ist auf einen wirtschaft- -Industrie- und Handelskammern
lichen Geschaftsbetrieb gerichtet. - Anstalen, z. B.
- Aktiengesellschaften ( AG ) -Deutsche Bundesbank
- Gesellschaften mit beschrankter -Rundfunk- und Fernsehanstalten
Haftung (GmbH) -Offentlich- rechtliche Kreditinstitute
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (Sparkassen Girozentralen)
(KG.aA) Stiftung, z. B.
- eingetragene Genossenschaften (eG) -Stiftung Warentest
- Versicherungsvereine auf Gegenseitig- -Stiftung Preussischer Kulturbesitz
keit (VVaG)
- bergrechtliche Gewerkschaften
- Stiftungen des Privatrechts
Keine juristischen Personen sind die Personengesellschaften Offene
Handelsgesellschaft (OHC) und Kommanditgesellschaft ( KG ). Sie handeln
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