Page 62 - INHALTSVERZEICHNIS
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Register, Gesetz,                                   Ende: Loschung im Register,
                  Verwaltungsakt                                     Gesetz,
                                                                     Verwaltungsakt



                                                     Geschaftsfahigkeit
                                               (Fahigkeit, durch eigene Willenserklarung
                                          rechtswirksam Rechte und Pflichten zu erwerben)


                 Sie wird vom Menschen in der Stufen     -Sie wird der juristischen Person zu-
                 Erworber:                                                  gleich mit der Rechtsfahigkeit ver-
                  -  Geschaftsunfahigkeit                            liehen.
                  -  Beschrankte Geschaftsfahigkeit         -Die juristische Person handelt durch
                  -  Geschaftsfahigkeit                                Organe





                                  Personengesellschaften sind keine Rechtssubjekte.

















































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