Page 62 - INHALTSVERZEICHNIS
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Register, Gesetz, Ende: Loschung im Register,
Verwaltungsakt Gesetz,
Verwaltungsakt
Geschaftsfahigkeit
(Fahigkeit, durch eigene Willenserklarung
rechtswirksam Rechte und Pflichten zu erwerben)
Sie wird vom Menschen in der Stufen -Sie wird der juristischen Person zu-
Erworber: gleich mit der Rechtsfahigkeit ver-
- Geschaftsunfahigkeit liehen.
- Beschrankte Geschaftsfahigkeit -Die juristische Person handelt durch
- Geschaftsfahigkeit Organe
Personengesellschaften sind keine Rechtssubjekte.
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