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c) er durch seine Willenserklarung nur einen rechtlichen Vorteil erlangt (z. B. Ent-
gegennahme einer Schenkung)
d) vom gesetzlichen Vertreter zur freien Verfugung uberlassen
wurde(Taschengeld),
— vom gesetzlichen Vertreter zu einem bestimmten Zweck uberlassen
wurde,
—mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von einem Dritten (z. B. Tante,
GroЯmutter) fьr einen bestimmten Zweck (z. B. Kauf einer Stereoanlage)
ьberlassen wurde;
e) er mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einen Gewerbebetrieb selb-
standig betreibten (z.B.einen ererbten Betrieb) und
die Rechtsgeschafte im Zusammenhang mit dieser Tatigkeit anfallen (z. B. Kauf
eines Grundstucks fьr Geschaftszwecke),
f) er vom gesetzlichen Vertreter zum Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsverhalt-
nisses ermachigt wurde.
Juristische Personen erhalten die Geschaftsfahigkeit zusammen mit der
Rechtsfahigkeitverliehen
Zusammenfassung: Rechtssubjekte(Trager des Rechts)
Naturliche Personen Juristische Personen
(Menschen) (Personenvereinigungen oder Vermogensassen
mit eigener Rechtspersоnlichkeit)
Sie verfugen uber folgende Eigenschaften
Rechtsfahigkeit
(Fahigkeit, Trager von Rechten und Pflichten zu sein)
Beginn: Vollendung der Geburt Beginn: Eintragung in ein
Ende: Tod oder Todeserklarung offentliches
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