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5 Vertragsrecht
Rechtssubjekte
Personen, die Innerhalb der Rechtsnormen des Privatrechts als Trager des
Rechts tatig werden, werden als Rechtssubjekte bezeichnet.
Rechtssubjekt kann nur sein, wer die Rechtsfahigkeit besitzt.
Rechtsfahigkeit
Unter Rechtsfahigkeit versteht man die Fahigkeit, Trager von Rechten und
Pflichten zu sein.
Das bedeutet: Ein Saugling kann Erbe seines Vaters werden. Der Nachlass
kann sowohl aus Rechten (z.B. Forderungen, Eigentumsrechten) als auch
aus Pflichten (z.B .Verbindlichkeiten, Dauerschuldverhaltnissen) bestehen.
Naturliche und juristische Personen
Das Burgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt zwei Arten von Personen:
– naturliche Personen
– juristische Personen
«Naturliche Person» ist der Juristische Ausdruck fur Mensch. Jeder Mensch besitzt
die Rechtsfahigkeit:
– Sie beginnt mit der Vollendung der Geburt .
– Sie endet mit dem Tode oder der Todeserklдrung (z. B. bei Verschollenen).
Juristische Personen sind Vereinigungen von Personen oder auf Dauer
gebundene Vermogensmassen,
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