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5          Vertragsrecht






                                               Rechtssubjekte




               Personen, die Innerhalb der Rechtsnormen des Privatrechts als Trager des
                 Rechts tatig werden, werden als Rechtssubjekte bezeichnet.


               Rechtssubjekt kann nur sein, wer die Rechtsfahigkeit besitzt.



                                             Rechtsfahigkeit




                  Unter Rechtsfahigkeit versteht man die Fahigkeit, Trager von Rechten und
                                                     Pflichten zu sein.


               Das   bedeutet:   Ein  Saugling  kann   Erbe  seines Vaters  werden. Der Nachlass

               kann sowohl aus   Rechten    (z.B. Forderungen,  Eigentumsrechten)    als    auch

               aus    Pflichten (z.B .Verbindlichkeiten, Dauerschuldverhaltnissen) bestehen.




                     Naturliche und juristische Personen




               Das   Burgerliche   Gesetzbuch  (BGB)  nennt  zwei  Arten  von  Personen:

                        – naturliche Personen

                         – juristische Personen


                «Naturliche Person» ist der Juristische Ausdruck fur Mensch. Jeder Mensch besitzt

                die Rechtsfahigkeit:

                 – Sie beginnt mit der Vollendung der Geburt .

                 – Sie endet mit dem Tode oder der Todeserklдrung (z. B. bei Verschollenen).

                Juristische  Personen  sind  Vereinigungen  von  Personen  oder  auf  Dauer

                gebundene Vermogensmassen,



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