Page 34 - INHALTSVERZEICHNIS
P. 34

AuЯerdem fehlt es ihnen an Fachwissen. In welche Rechtsformen kцnnte die OHG
               umgewandelt  werden?  Begrьnden  Sie  Ihre  Vorschlдge  anhand  der  Gesichtspunkte
               Kapitalaufbringung, Haftung usw.
                        9.    Warum  gibt  es  bei  der  AG  gesetzliche  Vorschriften  ьber  die
               Ergebnisverteilung,  wдhrend  dies  bei  anderen  Unternehmungsformen  weitgehend
               dem Gesellschaftsvertrag ьberlassen bleibt?

                        10.  Warum  muЯ  jede  Дnderung  der  Gesamtvertretungsbefugnis  in  das
               Handelsregister eingetragen werden?
                        11.  Warum  gibt  es  bei  den  Kapitalgesellschaften  eine  Haftung  der
               geschдftsfьhrenden Personen gegenьber der Gesellschaft?
                        12. Was versteht man unter NachschuЯpflicht bei der GmbH?
                        13. Wer kann Geschдftsfьhrer einer GmbH sein?
                        14. Kann eine juristische Person Gesellschafter einer GmbH werden?
                        15.  Wie  kann  Geschдftsfьhrungsbefugnis  bei  AG  und  GmbH  beschrдnkt
               werden? Nennen Sie Grьnde.
                        16.  Schildren  Sie,  in  welchem  Verhдltnis  Hauptversammlung,  Aufsichtsrat
               und Vorstand einer AG zueinander stehen.
                        17.  Schlagen  Sie  im  Aktiengesetz  nach,  in  welchen  Fдllen  die
               Hauptversammlung Beschlьsse faЯt.



                        Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)


                      Bei der KGaA handelt es sich um eine Mischung aus KG und AG. Sie verfьgt
               wie die AG ьber die Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand.

                        Das  Kapital  wird  bei  der  Grьndung  durch  mindestens  fьnf  Personen
               aufgebracht, von denen mindestens eine unbeschrдnkt haftet (persцnlich haftender
               Gesellschafter). Die ьbrigen Personen (Kommanditaktionдre) bringen mindestens
               100000,— DM Grundkapital auf, das in Aktien zerlegt wird .
                        Die  Komplementдre  haften  unbeschrдnkt,  die  Kommanditaktionдre
               haften beschrдnkt wie die Aktionдre der AG .

                        Die  Geschдftsfьhrung  und  Vertretung  liegen  in  den  Hдnden  der
               Komplementдre und richten sich nach den Vorschriften des HGB ьber die KG .

                        Das Ergebnis wird wie bei der AG verteilt.

                        Wirtschaftlich gesehen kombiniert die KGaA die Vorteile
                        - der AG hinsichitlichi der Kapitalbeschaffung,
                        -  der  KG  hinsichtlich  der  Geschдftsfьhrungs-  und  Vertretungsbefugnis  der

               Komplementдre.


                                                                                                             33
   29   30   31   32   33   34   35   36   37   38   39