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der  Geschaftspartner  genutzt  werden  konnte.  Der  Monopolist  beherrscht  den
                  Markt.



                              Preisbildung bei vollkommenem Oligopol

                     Moglichkeiten der Preisgestaltung



                           Setzt  ein  Unternehmen,  das  wie  seine  wenigen  Konkurrenten  einen
                  betrachtlichen  Marktanteil  fur  sich  beanspruchen  kann,  den  Preis  fur  seine
                  Leistungen herab, so ruft dies eine Kette von Wirkungen und Gegenwirkungen bei
                  den Konkurrenten hervor, die der Oligopolist bei seinem Preisverhalten im voraus
                  einkalkulieren muss. Grundsatzlich sind folgende Gegenreaktionen denkbar:
                           a) Die  Konkurrenzprodukte  werden  durch  technische  Veranderung  oder
                  geeignete  Werbung  attraktiver  gemacht,  um  die  entstandene  Preisdifferenz  zu
                  rechtfertigen    (Leistungsdifferenzierung).  Es  entsteht  dann  ein  unvollkommener
                  oligopolistischer Konkurrenzmarkt.
                           b) Die Konkurrenz antwortet mit entsprechenden Preisherabsetzungen, um
                  ein Abwandern ihrer Kunden zu verhindern.
                           c) Die  Konkurrenz  nimmt  den  Kampf  auf  mit  dem  Ziel,  den  lastigen
                  Mitbewerber  vom  Markte  zu  verdrangen,  indem  sie  billiger,  unter  Umstanden
                  vorubergehend  sogar  mit  Verlust,  verkauft.  Wer  den  grosseren  finanziellen
                  Ruckhalt hat, wird diesem Kampf bestehen.
                           d) Je weniger Aussicht auf einen Erfolg im Preiskampf besteht (etwa bei
                  gleichstarken  Unternehmungen),  um  so  eher  werden  sich  die  Oligopolisten  auf
                  ausdruckliche oder stillschweigende Preisvereinbarungen einlassen. So entsteht ein
                  monopolistisches Preiskartell.

                                                   Preiskartell



                               Bei     einem     Preiskartell     verpflichten      sich    die     beteiligten
                   Unternehmungen,  die  Verkaufspreise  fur  ihre  Erzeugnisse  gemeinsam
                   festzusetzen (horizontale Preisbildung).
                           Bei den Preisverhandlungen versucht jedes beteiligte Unternehmen, seinen
                  individuellen gewinngunstigsten Preis als Kartellpreis durchzusetzen. Ist keines der
                  Unternehmen  so  stakt,  dass  es  die  Preisfuhrung  ubernehmen  kann,  so  muss  ein
                  einheitlicher  Preis  ausgehandelt  werden.  Hierbei  geben  Machtverteilung,
                  Gruppenbildung und Abstimmungsergebnisse den Ausschlag.
                           Da nicht alle Beteiligten mit dieser Form der Preisbildung voll zufrieden
                  sein  werden,  besteht  jederzeit  die  Moglichkeit,  dass  solche  Kollektivmonopole
                  wieder  auseinanderfallen.  Ausserdem  verbietet  das  derzeit  gultige  deutsche
                  Kartellgesetz grundsatzlich die Bildung von Preiskartellen.



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