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der Geschaftspartner genutzt werden konnte. Der Monopolist beherrscht den
Markt.
Preisbildung bei vollkommenem Oligopol
Moglichkeiten der Preisgestaltung
Setzt ein Unternehmen, das wie seine wenigen Konkurrenten einen
betrachtlichen Marktanteil fur sich beanspruchen kann, den Preis fur seine
Leistungen herab, so ruft dies eine Kette von Wirkungen und Gegenwirkungen bei
den Konkurrenten hervor, die der Oligopolist bei seinem Preisverhalten im voraus
einkalkulieren muss. Grundsatzlich sind folgende Gegenreaktionen denkbar:
a) Die Konkurrenzprodukte werden durch technische Veranderung oder
geeignete Werbung attraktiver gemacht, um die entstandene Preisdifferenz zu
rechtfertigen (Leistungsdifferenzierung). Es entsteht dann ein unvollkommener
oligopolistischer Konkurrenzmarkt.
b) Die Konkurrenz antwortet mit entsprechenden Preisherabsetzungen, um
ein Abwandern ihrer Kunden zu verhindern.
c) Die Konkurrenz nimmt den Kampf auf mit dem Ziel, den lastigen
Mitbewerber vom Markte zu verdrangen, indem sie billiger, unter Umstanden
vorubergehend sogar mit Verlust, verkauft. Wer den grosseren finanziellen
Ruckhalt hat, wird diesem Kampf bestehen.
d) Je weniger Aussicht auf einen Erfolg im Preiskampf besteht (etwa bei
gleichstarken Unternehmungen), um so eher werden sich die Oligopolisten auf
ausdruckliche oder stillschweigende Preisvereinbarungen einlassen. So entsteht ein
monopolistisches Preiskartell.
Preiskartell
Bei einem Preiskartell verpflichten sich die beteiligten
Unternehmungen, die Verkaufspreise fur ihre Erzeugnisse gemeinsam
festzusetzen (horizontale Preisbildung).
Bei den Preisverhandlungen versucht jedes beteiligte Unternehmen, seinen
individuellen gewinngunstigsten Preis als Kartellpreis durchzusetzen. Ist keines der
Unternehmen so stakt, dass es die Preisfuhrung ubernehmen kann, so muss ein
einheitlicher Preis ausgehandelt werden. Hierbei geben Machtverteilung,
Gruppenbildung und Abstimmungsergebnisse den Ausschlag.
Da nicht alle Beteiligten mit dieser Form der Preisbildung voll zufrieden
sein werden, besteht jederzeit die Moglichkeit, dass solche Kollektivmonopole
wieder auseinanderfallen. Ausserdem verbietet das derzeit gultige deutsche
Kartellgesetz grundsatzlich die Bildung von Preiskartellen.
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