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                       Die  Kinder  sind  in  der  Regel  im  Jahr  der  Vollendung  des  sechsten
                  Lebensjahres schulpflichtig und treten in die für alle Schülerinnen und Schüler
                  gemeinsame Grundschule ein, die von Jahrgangsstufe 1 bis 4 reicht. In Berlin
                  und  Brandenburg  umfasst  die  Grundschule  sechs  Jahrgangsstufen.  Für
                  Schülerinnen  und  Schüler  mit  Sonderpädagogischem  Förderbedarf,  deren
                  Förderung in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gewährleistet werden
                  kann, gibt es entsprechend den Behinderungsarten unterschiedliche Typen von
                  Sonderschulen,  in  einigen  Ländern  auch  Förderschulen,  Förderzentren  oder
                  Schulen für Behinderte genannt.
                       Aufbauend auf der gemeinsamen vierjährigen - in Berlin und Brandenburg
                  sechsjährigen - Grundschule sind die Bildungsgänge der Sekundarstufe I in den
                  Ländern in unterschiedlichen Schularten organisiert, und zwar in der Regel als:
                       •       Hauptschule
                       •       Realschule
                       •       Gymnasium
                       •       Gesamtschule
                       Die  genannten  Schularten  sind  nicht  in  allen  Ländern  nebeneinander  zu
                  finden. So fassen mehrere Länder die Bildungsgänge der Hauptschule und der
                  Realschule pädagogisch und organisatorisch zu einer Schulart zusammen.
                       Die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium sind Schularten mit
                  einem  Bildungsgang;  hier  ist  der  gesamte  Unterricht  auf  einen  bestimmten
                  Abschluss  bezogen.  Andere  Schularten  vereinen  mehrere  Bildungswege  unter
                  einem  Dach.  Hier  wird  der  Unterricht  zumindest  in  einem  Teil  der  Fächer
                  leistungsdifferenziert auf verschiedenen Anspruchsebenen erteilt.
                       In  der  Sekundarstufe  I  werden  der  Hauptschulabschluss  und  der  Mittlere
                  Schulabschluss  vergeben.  Der  Mittlere  Schulabschluss  kann  bei  Erfüllung
                  bestimmter  Leistungsanforderungen  die  Berechtigung  zum  Besuch  der
                  gymnasialen Oberstufe beinhalten.
                       Zwischen den einzelnen Schularten der Sekundarstufe I ist Durchlässigkeit
                  möglich. Zum einen  ist  in den Jahrgangsstufen 5  und 6 ein Wechsel  in einen
                  anderen  Bildungsgang  möglich.  Zum  anderen  kann  an  jeder  der  genannten
                  Schularten  grundsätzlich  jeder  Abschluss  und  jede  Berechtigung  der
                  Sekundarstufe I erworben werden.
                       Die Hauptschule ist für Schüler gedacht, die nach dem Schulabschluss eine
                  Lehre  machen  wollen.  In  der  Hauptschule  sollen  die  Schüler  auf  das
                  Berufsleben  vorbereitet  werden,  und  so  werden  außer  theoretischem  Wissen
                  praktische Kenntnisse und Fertigkeiten besonders gefördert.
                       Die  Hauptschule  dauert  fünf  Jahre.  Am  Ende  erhalten  die  Schüler  einen
                  Hauptschulabschluss.  Die  meisten  Schüler  lernen  nach  dem  Schulabschluss
                  einen Beruf und besuchen gleichzeitig die Berufsschule (einmal oder zweimal in
                  der Woche), indem sie ein Praktikum in einem Betrieb machen. Die berufliche
                  Bildung  in Deutschland  ist  international sehr anerkannt.  Es bedeutet, dass die
                  Ausbildung an zwei verschiedenen Lernorten stattfindet: Im Betrieb und in der
                  Berufsschule. Hier arbeiten sie 4 Tage. Die Lehre oder die Ausbildung dauert 3-
                  4 Jahren. Die Azubis bekommen von Betrieb eine geringe Bezahlung. Die Lehre
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