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LEKTION 6
BILDUNG UND WISSENSCHAFT
1. Schulsystem in Deutschland
2. Hochschulsystem
3. Wissenschaft
Literatur
• Євгененко Д.А., Кучинський Б.В. та ін. Лінгвокраїнознавство
німецькомовних країн: Посібник для студентів вищих закладів освіти та
середніх навчальних закладів з поглибленим вивченням німецької мови. –
Вінниця: Нова книга, 2008. – 416с.
• Кудіна О.Ф. Країни, де говорять німецькою: навчальний посібник з
лінгвокраїнознавства. – Вінниця: Нова книга, 2002. – 344с.
• Luscher Renate Von der Wende bis heute. Landeskunde Deutschland.
Aktualisierte Fassung 2009 für Deutsch als Fremdsprache. – VERLAG für
DEUTSCH. – 176S.
• Deutschland [Електронний ресурс]. – Режим доступу до ресурсу :
http://de.wikipedia.org
• Tatsachen über Deutschland [Електронний ресурс]. – Режим доступу
до ресурсу : http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de/de/geschichte.html
1. Schulsystem in Deutschland
Die Schulpflicht in Deutschland untergliedert sich in eine
Vollzeitschulpflicht (allgemeine Schulpflicht) und eine Teilzeitschulpflicht
(Berufsschulpflicht).
Die allgemeine Schulpflicht beginnt für alle Kinder in der Regel im Jahr
der Vollendung des sechsten Lebensjahres und beträgt zumeist neun
Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg und Bremen zehn Vollzeitschuljahre,
in Nordrhein-Westfalen am Gymnasium neun und an anderen weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen zehn Vollzeitschuljahre).
Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht unterliegen diejenigen
Jugendlichen, die im Sekundarbereich II keine allgemeinbildende oder
berufliche Schule in Vollzeitform besuchen, der Teilzeitschulpflicht
(Berufsschulpflicht). Diese umfasst in der Regel drei Teilzeitschuljahre, wobei
sie sich nach der Dauer des Ausbildungsverhältnisses in einem anerkannten
Ausbildungsberuf richtet.
Generell beinhaltet die Schulpflicht die regelmäßige Teilnahme am
Unterricht und an den sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen.
Verantwortlich für die Erfüllung sind sowohl der Schüler und seine Eltern als
auch im Rahmen der Berufsschulpflicht der Ausbildungsbetrieb.
Die Schulpflicht gilt ebenso für behinderte Kinder und Jugendliche.