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                                                        LEKTION 6

                                          BILDUNG UND WISSENSCHAFT

                  1.  Schulsystem in Deutschland
                  2.  Hochschulsystem
                  3.  Wissenschaft
                                                          Literatur

                  •      Євгененко  Д.А.,  Кучинський  Б.В.  та  ін.  Лінгвокраїнознавство
                  німецькомовних  країн:  Посібник  для  студентів  вищих  закладів  освіти  та
                  середніх навчальних закладів з поглибленим вивченням німецької мови. –
                  Вінниця: Нова книга, 2008. – 416с.
                  •      Кудіна О.Ф. Країни, де говорять німецькою: навчальний посібник з
                  лінгвокраїнознавства. – Вінниця: Нова книга, 2002. – 344с.
                  •      Luscher Renate Von der Wende bis heute. Landeskunde Deutschland.
                  Aktualisierte Fassung 2009 für Deutsch als Fremdsprache. – VERLAG für
                  DEUTSCH. – 176S.
                  •       Deutschland [Електронний ресурс]. – Режим доступу до ресурсу :
                  http://de.wikipedia.org
                  •      Tatsachen über Deutschland [Електронний ресурс]. – Режим доступу
                  до ресурсу : http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de/de/geschichte.html

                  1.  Schulsystem in Deutschland

                       Die     Schulpflicht     in    Deutschland       untergliedert     sich    in    eine
                  Vollzeitschulpflicht  (allgemeine  Schulpflicht)  und  eine  Teilzeitschulpflicht
                  (Berufsschulpflicht).
                       Die allgemeine Schulpflicht beginnt für alle Kinder in der Regel im Jahr
                  der  Vollendung  des  sechsten  Lebensjahres  und  beträgt  zumeist  neun
                  Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg und Bremen zehn Vollzeitschuljahre,
                  in Nordrhein-Westfalen am Gymnasium neun und an anderen weiterführenden
                  allgemeinbildenden Schulen zehn Vollzeitschuljahre).
                       Nach  Erfüllung  der  allgemeinen  Schulpflicht  unterliegen  diejenigen
                  Jugendlichen,  die  im  Sekundarbereich  II  keine  allgemeinbildende  oder
                  berufliche  Schule  in  Vollzeitform  besuchen,  der  Teilzeitschulpflicht
                  (Berufsschulpflicht). Diese umfasst in der Regel drei Teilzeitschuljahre, wobei
                  sie  sich  nach  der  Dauer  des  Ausbildungsverhältnisses  in  einem  anerkannten
                  Ausbildungsberuf richtet.
                       Generell  beinhaltet  die  Schulpflicht  die  regelmäßige  Teilnahme  am
                  Unterricht  und  an  den  sonstigen  verpflichtenden  Schulveranstaltungen.
                  Verantwortlich für die Erfüllung sind sowohl der Schüler und seine Eltern als
                  auch im Rahmen der Berufsschulpflicht der Ausbildungsbetrieb.
                       Die Schulpflicht gilt ebenso für behinderte Kinder und Jugendliche.
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