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                       Eine  wirkliche  Niederlage  bei  einer  Vertrauensabstimmung  hat  es  in  der
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                  verabredete  Niederlagen:  Die  Abgeordneten  der  Regierungsparteien  oder  die
                  Minister enthielten sich der Stimme, um die Regierung zu Fall zu bringen (1972,
                  1982, 2005). Dieser Weg wurde beschritten, um die nach der Verfassung sonst
                  nicht  mögliche  vorzeitige  Neuwahl  des  Bundestages  zu  veranlassen.  Er  lässt
                  sich nur mit Zustimmung des Bundespräsidenten beschreiten und ist juristisch
                  nicht unumstritten.

                       8. Der Bundesrat

                       Der  Bundesrat  ist  die  Vertretung  der  Länder,  eine  Art  Zweite  Kammer
                  neben dem Bundestag. Er muss jedes Bundesgesetz beraten. Als Länderkammer
                  hat der Bundesrat die gleiche Funktion wie die Zweiten Kammern in anderen
                  Bundesstaaten, die meist als Senat bezeichnet werden. Dem Bundesrat gehören
                  ausschließlich  Vertreter  der  Landesregierungen  an.  Das  Stimmengewicht  der
                  Länder trägt in sehr moderater Form der Bevölkerungsstärke Rechnung: Jedes
                  Land hat mindestens drei, die einwohnerstärkeren Länder bis zu sechs Stimmen.
                       Der  Bundesrat wirkt am  Zustandekommen der  Bundesgesetze  mit. Dabei
                  unterscheidet  er  sich  von  den  Zweiten  Kammern  anderer  Bundesstaaten.  Das
                  Grundgesetz  sieht  zwei  Arten  von  Mitwirkung  vor.  Bundesgesetze,  die  den
                  Ländern  zusätzliche  Verwaltungskosten  verursachen  oder  die  an  die  Stelle
                  bisheriger  Landesgesetze  treten,  unterliegen  der  Zustimmungspflicht  des
                  Bundesrates:  Der  Bundesrat  muss  einem  Gesetzesbeschluss  des  Bundestages
                  zustimmen,  damit  dieser  wirksam  werden  kann.  Hier  hat  der  Bundesrat  den
                  Status  einer  mit  dem  Bundestag  gleichberechtigten  gesetzgebenden
                  Körperschaft.  Gegenwärtig  sind  knapp  50  Prozent  aller  Gesetzesbeschlüsse
                  zustimmungspflichtig.  Weil  die  Bundesgesetze  grundsätzlich  von  den
                  Länderverwaltungen  ausgeführt  werden,  bringen  die  wichtigsten  und
                  kostenintensiven  Gesetze  die  Verwaltungshoheit  der  Länder  ins  Spiel.  Von
                  diesen  Zustimmungsgesetzen  sind  die  „Einspruchsgesetze“  zu  unterscheiden.
                  Diese kann der Bundesrat zwar ablehnen. Der Bundestag kann den Einspruch
                  aber  mit  der  gleichen  Mehrheit  wie  im  Bundesrat,  mit  einfacher  oder  mit
                  Zweidrittelmehrheit,  im  letztgenannten  Fall  mit  mindestens  der  Mehrheit  der
                  Bundestagsmitglieder (absolute Mehrheit), zurückweisen.
                       Seit September 2006 regelt eine Föderalismusreform die Zuständigkeiten
                  von Bund und
                       Ländern neu. Ziel der Reform ist es, die Handlungs- und
                  Entscheidungsfähigkeit von Bund und
                       Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher
                  zuzuordnen.

                       9. Das Bundesverfassungsgericht
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