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des Staates in den Markt. Die FDP genießt Rückhalt vor allem in den höheren
Einkommens- und Bildungsschichten. Die Grünen gehören zur europäischen
Parteienfamilie der grünen und ökologischen Parteien. Ihr programmatisches
Merkmal ist die Kombination der Marktwirtschaft mit den vom Staat zu
überwachenden Geboten des Natur- und Umweltschutzes. Auch sie vertreten
eine eher gut verdienende und überdurchschnittlich gebildete Wählerschaft. Die
Partei Die Linke ist die jüngste bedeutendere politische Kraft Deutschlands.
Besonders stark ist sie in den fünf Ländern vertreten, die mit der
Wiedervereinigung der Bundesrepublik beigetreten sind. Aber auch in den
übrigen Ländern ist sie inzwischen in den Landtagen vertreten. Als Partei, die
mit dem Thema der sozialen Gerechtigkeit wirbt, steht sie vor allem in einer
Konkurrenz mit der SPD.
Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein, unmittelbar, frei,
gleich und geheim. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr
vollendet hat. Wählbahr ist grundsätzlich jeder, der seit mindestens einem Jahr
die deutsche Staatsbürgerschaft besitz. Vorwahlen gibt es nicht. Die Kandidaten
für die Wahlen werden in der Regel von den Parteien aufgestellt. Das
Wahlsystem zum Deutschen Bundestag ist ein
personalisiertesVerhältniswahlrecht. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: mit der
ersten Stimme wählt er den Kandidaten seines Wahlkreises, mit der zweiten
Stimme entscheidet er über den Abgeordneten, die über die sogenannten
Landeslisten der Parteien in den Bundestag gelangen.
Das deutsche Wahlsystem macht es für eine einzelne Partei sehr schwierig,
allein die Regierung zu bilden. Diese Möglichkeit ergab sich in 56 Jahren erst
einmal. Das Parteienbündnis ist der Regelfall. Damit die Wähler wissen, mit
welchem Partner die von ihnen gewählte Partei zu regieren gedenkt, beschließen
die Parteien meist Koalitionsaussagen, bevor sie in den Wahlkampf ziehen. Mit
der Wahl einer Partei drückt der Bürger also zum einen die Präferenz für ein
Parteienbündnis aus, zum anderen bestimmt er damit das Kräfteverhältnis der
erwünschten künftigen Regierungspartner.
4. Der Bundesstaat
Der deutsche Bundesstaat ist ein komplexes Gebilde. Er besteht aus der
zentralstaatlichen Ebene des Bundes und 16 Ländern. Das Grundgesetz legt fest,
welche Angelegenheiten vom Bund und welche von den Ländern
wahrgenommen werden. Insofern ähnelt das bundesstaatliche System
Deutschlands dem anderer Bundesstaaten. Das öffentliche Leben Deutschlands
fußt maßgeblich auf den Bundesgesetzen. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen
haben es – nach dem Subsidiaritätsprinzip – fast ausschließlich mit
Landesbehörden oder mit kommunalen Verwaltungen zu tun, die im Auftrag der
Länder handeln. Der Grund dafür liegt im Bemühen des Grundgesetzes, die
Vorteile des Einheitsstaates mit denen des Bundesstaates zu kombinieren. Die
Bürger anderer Bundesstaaten begegnen in ihrem Alltag weit häufiger
Vertretern der Bundesbehörden.