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Das Bundesverfassungsgericht ist eine charakteristische Institution der
deutschen Nachkriegsdemokratie. Es wurde vom Grundgesetz mit dem Recht
ausgestattet, demokratisch korrekt zustande gekommene Gesetzesbeschlüsse
außer Kraft zu setzen, wenn es zu der Feststellung gelangt, dass sie gegen das
Grundgesetz verstoßen. Das Verfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Der
Kreis der Klageberechtigten umfasst die Bundesorgane Bundespräsident,
Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder deren Teile – Abgeordnete oder
Fraktionen – sowie Landesregierungen. Das Verfassungsgericht wird im
„Verfassungsstreit“ zum Schutz der im Grundgesetz garantierten
Gewaltenteilung und des Bundesstaates aktiv. Um auch einer parlamentarischen
Minderheit die Anrufung des Verfassungsgerichts zu ermöglichen, genügt ein
Drittel der Mitglieder des Bundestages, um Klage gegen eine Rechtsnorm zu
erheben („abstrakte Normenkontrollklage“).
Das Grundgesetz legitimiert auch den einzelnen Bürger zur
„Verfassungsbeschwerde“, wenn er sich durch das Handeln einer Behörde in
seinen Grundrechten verletzt sieht. Schließlich ist jedes deutsche Gericht
verpflichtet, mit einer „konkreten Normenkontrollklage“ an das
Verfassungsgericht heranzutreten, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig
hält. Das Bundesverfassungsgericht hat das Monopol auf die
Verfassungsauslegung für die gesamte Gerichtsbarkeit.
10. Deutschland und Europa
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Entstehung eine treibende Kraft
der europäischen Einigung. Sie ist eine parlamentarische Demokratie. Die
Regierungspolitik wird vom Regierungschef und seinen Ministern bestimmt,
aber nicht vom Staatsoberhaupt. Durch die hohen Standards des Grundgesetzes
für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wird bisweilen das
Bundesverfassungsgericht zu einem europapolitischen Akteur. Das Gericht hat
mehrfach verdeutlicht, dass die europäische Rechtsordnung den Kriterien des
Grundgesetzes genügen muss, bevor Deutschland politische Gestaltungsrechte
an die Europäische Union abtritt. Die „Ewigkeitsgarantie“ der tragenden
Grundgesetzprinzipien gerät hier in ein Spannungsverhältnis zum Bekenntnis
des Grundgesetzes zur europäischen Integration. In einem Grundsatzurteil hat
das Verfassungsgericht im Juni 2009 angemahnt, dass der Bundestag auch dann
substanziell an der europäischen Beschlussfassung beteiligt werden muss, wenn
er nicht als Ratifizierungsorgan für die Europäischen Verträge gefordert ist.
Die Aufgaben zur Lektion
1. Ordnen Sie die Wörter den Definitionen zu!
die Abstimmung • das Gesetz • die Koalition • der Konsens • der
Staatsbürger das Staatsoberhaupt • die Wahl • der Abgeordnete • wählen •
föderal
z. B. der Abgeordnete : ein Mitglied des Parlaments